Ausbaukosten

Mit den Ausbaukosten werden diejenigen Kosten bezeichnet, die anfallen, wenn neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Also dann, wenn etwa ein Anbau an ein Haus gebaut wird oder aber auch ein Dachboden zum Wohnraum ausgebaut wird. Auch bei Umbauten, wo nicht unbedingt neuer Wohnraum geschaffen wird, sondern der bereits vorhandene Wohnraum verändert wird, spricht man oft von den Ausbaukosten. Nicht jedoch werden Kosten für Baumaßnahmen als Ausbaukosten bezeichnet, die im Rahmen eines Neubaus anfallen. Auch bei solchen Um- und Ausbauarbeiten wird in vielen Fällen eine Fremdfinanzierung benötigt, um die entsprechend notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Selbstverständlich verlangen die Banken auch hierfür entsprechende Sicherheiten. Die Ausbaukosten werden von der Bank mit rund 80 % in den Beleihungswert mit eingerechnet. Wenn die Kosten für den Ausbau nicht fremdfinanziert werden müssen, sondern aus Eigenkapital finanziert werden, aber bereits eine Hypothek auf die betreffende Immobilie besteht, hat der Beleihungswert ebenfalls Bedeutung, da auch die Ausbaukosten somit in den gesamten Beleihungswert des Gebäudes einfließen und sich der Beleihungswert somit um den jeweiligen Betrag erhöht. Wird ein Kredit auf eine bereits bestehende Immobilie aufgenommen und soll diese Immobilie auch als Sicherheit herangezogen werden, so zieht das Kreditinstitut in der Regel den ursprünglichen Kaufpreis heran, um den Beleihungswert einzuschätzen. Wurden nach dem Kauf jedoch auch Ausbauarbeiten vorgenommen, so werden die Ausbaukosten für diese Arbeiten ebenfalls in der Berechnung des Beleihungswertes berücksichtigt, wodurch sich der Beleihungswert erhöht und der Kreditnehmer somit auch einen Kredit in größerem Ausmaß in Anspruch nehmen kann, da er auch Sicherheiten in größerem Ausmaß vorweisen kann.