Besitzkonstitut

Das Besitzkonstitut ist ein gesetzlich geregeltes Rechtsverhältnis, bei dem der Besitz, das Eigentum und die Nutzung einer Sache, sowie das Verhältnis zweier Vertragspartner zueinander, eine Rolle spielen. Das Besitzkonstitut wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hierbei treffen der Besitzer einer Sache und ein Gläubiger eine bestimmte Vereinbarung über eine Sache. Der Besitzer wird durch diese Vereinbarung offiziell zum so genannten Besitzmittler und besitzt die jeweilige Sache für den Gläubiger. Hierbei wird eine Person zum Besitzer der jeweiligen Sache und kann diese auch nutzen. Der Gläubiger hingegen wird zum mittelbaren Besitzer, kann die Sache aber nicht nutzen. Diese Konstellation gilt für einen vereinbarten Zeitraum. Ein sehr einfaches und eindrucksvolles Beispiel für eine Besitzkonstellation stellt der Mietvertrag dar. Hierbei ist der Mieter der Besitzmittler, der die Mietwohnung für den Vermieter, der als Gläubiger auftritt, besitzt. Auch bei der Sicherungsübereignung kommt das Besitzkonstitut zur Anwendung. Dabei wird der Gläubiger zum mittelbaren Besitzer einer Sache, die vorher im Besitz des Schuldners war. Der Schuldner hat für den vereinbarten Zeitraum keinen Anspruch auf Besitz der Sache mehr, kann diese aber nutzen. In der Regel, bis die jeweilige Schuld beglichen wurde. Sollte der Schuldner die Zahlungsvereinbarung nicht einhalten können, kann der Gläubiger die Sache verwerten, die nun in seinem mittelbaren Besitz steht und aus den erzielten Erlösen seine Forderungen begleichen. Fahrzeuge oder auch Maschinen sind verbreitete Sachen, die für solch eine Art von Besitzkonstitut verwendet werden. Dies geschieht deshalb, weil der Schuldner einen Kredit benötigt und die Sache als Sicherheit hinterlegt, aber diese auch gleichzeitig weiterhin benutzen möchte.