Cap-Darlehen

Bei einem Darlehen kann zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber sowohl ein fixer als auch ein variabler Zinssatz vereinbart werden. Bei einem fixen Zinssatz bleiben die Zinsen und somit auch die Rate für die Rückzahlung während der gesamten Laufzeit gleich, womit eine hohe Sicherheit für den Kreditnehmer gegeben ist, da er mit der festen Rate gut kalkulieren kann. Auf der anderen Seite kann es aber auch sein, dass er mehr bezahlen muss als bei einem variablen Zinssatz, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt bzw. die Bezugsgröße im Sinken begriffen ist. Bei einem variablen Zinssatz orientiert sich dieser an einer bestimmten Bezugsgröße wie etwa dem EURIBOR und steigt und fällt gleichsam mit dieser. Dies kann vor allem Vorteile für den Darlehensnehmer bringen, wenn die Bezugsgröße sinkt, aber auch Nachteile, wenn die Bezugsgröße erhöht wird, da er in diesem Fall mehr Zinsen zahlen müsste. Im Cap-Darlehen findet der Darlehensnehmer eine Art Kombination der beiden Varianten. Hier wird ein variabler Zinssatz vereinbart, der sich während der Laufzeit verändern kann und sich an einer definierten Bezugsgröße orientiert. Jedoch kann der Zinssatz sich beim Cap-Darlehen nicht unbeschränkt erhöhen. Er ist nämlich durch den Cap gedeckelt. Hierbei wird demnach ein maximaler Wert für den Zinssatz vereinbart, den dieser während der Laufzeit nicht überschreiten darf. Selbst wenn die Bezugsgröße höher ansteigt und eigentlich auch der Zinssatz für das Darlehen steigen müsste ist dies nicht der Fall, da in dieser Situation nur der Cap-Wert, also der vereinbarte, maximale Zinssatz verrechnet wird. Auf diese Weise hat der Darlehensnehmer mehr Sicherheit.