Darlehensgeber

Ein Darlehensvertrag kommt zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer zustande. Der Darlehensgeber stellt die Vertragspartei, die bereit ist, dem Darlehensgeber ein Darlehen zu gewähren. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber über Geld oder Sachwerte verfügt, die er dem Darlehensnehmer für eine bestimmte, vereinbarte Zeit überlässt. Der Darlehensgeber befindet sich somit üblicherweise in der stärkeren Position und versucht selbstverständlich, einen Vorteil für sich heraus zu schlagen. Dies gelingt ihm durch die Zinsen, die der Darlehensnehmer für das Darlehen an den Darlehensgeber bezahlt. Denn der Darlehensnehmer bezahlt dem Darlehensgeber insgesamt einen höheren Betrag zurück, als er sich von diesem ausgeborgt hat. Somit macht der Darlehensgeber einen Gewinn mit dem Darlehensvertrag. ??blicherweise ist der Darlehensgeber eine Bank bzw. ein Kreditinstitut, welches die Vergabe von Darlehen sogar zum Tagesgeschäft zählt. Die Konditionen und Bedingungen, zu denen Darlehen vergeben werden, werden in der Regel ebenfalls vom Darlehensgeber festgelegt bzw. im Einvernehmen mit dem Darlehensnehmer vereinbart. Auch wenn der Darlehensgeber durch den Darlehensvertrag die Möglichkeit hat, durch die Verzinsung einen Gewinn zu erzielen, birgt das Darlehen für ihn auch ein gewisses Risiko. Denn schließlich kann er nicht hundertprozentig sagen, dass der Darlehensnehmer das Darlehen inklusive Zinsen auch tatsächlich zurückzahlen wird. Um sich so gut wie möglich abzusichern, prüft der Darlehensgeber die finanzielle Situation des Darlehensnehmer und dessen Bonität ganz genau. Wenn ihm das Risiko zu hoch erscheint, wird der Darlehensgeber nicht nur höhere Zinsen, sondern auch noch einige Sicherheiten vom Darlehensnehmer verlangen, die beliehen werden können und die der Darlehensgeber im Fall des Zahlungsverzuges verwenden kann, um die Forderungen auszugleichen.