Effektiver Jahreszins

Mit dem effektiven Jahreszins werden die auf ein Jahr bezogenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredites auf Berechnungsgrundlage der nominalen Kredithöhe bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen Zinssatz, da dieser in Prozent angegeben wird. Der Effektivzinssatz hängt von der Tilgung, dem Nominalzinssatz und der eventuellen Dauer der Zinsfestschreibung ab. Durch den Effektivzinssatz können Darlehen mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer miteinander verglichen werden. Der Effektivzinssatz stellt somit die Grundlage für den Vergleich von Darlehensangeboten dar. Diverse Gebühren, die im Rahmen der Angebotslegung oder des Darlehensvertrages anfallen, werden bei der Berechnung des Effektivzinssatzes ebenfalls berücksichtigt, was beim Nominalzinssatz nicht der Fall ist. Durch den Effektivzinssatz können die Gesamtkosten während des Kreditverlaufes innerhalb eines Jahres für einen Kredit mit den Gesamtkosten für ein Jahr bei einem anderen Kredit genau verglichen werden. Somit stellt der Effektivzinssatz eine wichtige Hilfestellung dabei dar, wenn ein günstiges Angebot gefunden werden soll. Der Kreditnehmer muss den effektiven Jahreszins jedoch nicht selbst berechnen. Die Kreditinstitute sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer die genauen Kosten für den Kredit in Form des effektiven Jahreszinses anzugeben. Dies erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Angebotslegung. In der Regel wird der effektive Jahreszins aber auch bei der Bewerbung von Kreditangeboten bereits angegeben. Somit hat der Kunde die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote der Banken relativ genau zu vergleichen. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses bedarf einer komplexen Formel, die alle notwendigen Kennzahlen und Größen berücksichtigt, aber auf diese Weise ermöglicht, einen sehr genauen Wert anzugeben, der tatsächlich Auskunft über die genauen Kosten des Kredites gibt.