Einkommensnachweis

Um sich vor dem Verlustrisiko bei der Vergabe von Krediten weitestgehend absichern zu können, vollziehen Kreditinstitute eine umfassende Bonitätsprüfung für den jeweiligen Kreditwerber. Dabei wird die Kreditwürdigkeit des Kreditwerbers überprüft. Für diese Überprüfung ist es notwendig, zahlreiche verschiedene Kennzahlen zum Kreditwerber zu kennen, die Aussagen über seine finanzielle Situation zum jetzigen Zeitpunkt und auch in Zukunft zulassen. Überdies hinaus soll überprüft werden, welche finanzielle Belastung durch eine Kreditrate sich der Kreditwerber überhaupt leisten kann. Ein wichtiger Nachweis, den der Kreditwerber übermitteln muss, um einen Kredit erhalten zu können, ist der Einkommensnachweis. Der Einkommensnachweis gibt Auskunft darüber, dass der Kreditwerber über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, mit dem er die Forderungen durch die Kreditraten abdecken kann und in welchem Ausmaß ihm dies möglich ist. Als Einkommensnachweis werden vom Kreditgeber bei unselbständig beschäftigten üblicherweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen verlangt, um überprüfen zu können, auf welcher Höhe sich das Netto Einkommen beläuft. Außerdem wird in manchen Fällen auch ein Arbeitsvertrag verlangt, um prüfen zu können, ob es sich um ein befristetes oder unbebristetes Arbeitsverhältnis handelt oder ob auch sonstige Bedingungen bestehen, die sich nachteilig auf die Einhaltung des Kreditvertrages auswirken könnten. Auch eine Bestätigung vom Arbeitgeber über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis kann verlangt werden. Bei Selbständigen und Unternehmen werden üblicherweise die Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung und die Einkommenssteuerbescheide für die letzten zwei Jahre verlangt, um feststellen zu können, über welches Einkommen der Selbständige verfügt. Liegen noch andere Einkommensarten wie Mieteinnahmen oder Gewinne aus Wertpapieren vor, werden auch hier entsprechende Bestätigungen verlangt.