Forfaitierung

Die Forfaitierung findet Anwendung im Bereich der Forderungszession. Bei der Forfaitierung verkauft ein Gläubiger Forderungen, die an mehrere seiner Kunden bestehen, entweder an seinen eigenen Gläubiger, um die eigene Schuld zu vermindern oder an eine spezielle Gesellschaft, die auf Forderungszession spezialisiert ist. Hierbei verkauft er aber in der Regel nicht nur eine Forderung an das Forderungszessions- oder Factoring Unternehmen, sondern in der Regel eine größere Anzahl von Forderungen. Bei diesem Forderungsverkauf kauft das Factoring Unternehmen die Forderungen in Bausch und Bogen. Dies bedeutet, dass die Factoring Gesellschaft alle Rechte zur Eintreibung der Forderung erhält und dem ursprünglichen Gläubiger die Forderungen ausbezahlt, aber kein Regressrecht auf diesen hat, sollten sich die Forderungen als uneinbringlich erweisen. Der Gläubiger kann hierbei lediglich für den Rechtsbestand der Forderung haftbar gemacht werden. Verkauft er der Factoring Gesellschaft demnach Forderungen, die gar nicht bestehen, wird er zur Rechenschaft gezogen. Der Verkäufer, der die Forderungen verkauft, wird bei der Forfaitierung Forfaitist genannt, während dem Käufer der Forderungen die Bezeichnung Forfaiteur zukommt. Für den Forfaitisten bietet die Forfaitierung im Gegensatz zur herkömmlichen Forderungzession selbstverständlich einen großen Vorteil. Denn einerseits erhält er die Ausbezahlung der Forderungen abzüglich Gebühr und Zinsen, andererseits muss er sich nicht mehr um die Eintreibung der Forderungen kümmern und kann auch nicht mehr zur Haftung herangezogen werden, falls die Forderungen nicht einzubringen sein sollten. Der Forfaiteur wird die jeweiligen Forderungen, die ihm zum Ankauf angeboten werden, jedoch genau prüfen, um sich auch von der Bonität der Schuldner überzeugen zu können. Auch die Gebühren sind üblicherweise höher als bei der Forderungszession.