Garantie

Eine Garantie bietet die Möglichkeit, Geschäfte abzusichern und vor allem bei Kaufverträgen den Käufer vor Verlust seiner Zahlung bzw. Leistung abzusichern. Die Garantie wird in der Regel von Banken für ihre Kunden abgegeben. Hierbei geht die Bank eine Haftung für ihren Kunden ein. Wenn dieser eine bestimmte, in einem Vertrag mit einem Dritten vereinbarte Leistung nicht erbringt, aus welchen Gründen auch immer, ist die Bank in der Pflicht, eine vorher vereinbarte Leistung, in der Regel die Zahlung einer bestimmten Summe an den Begünstigten, zu leisten. Selbstverständlich holt sich die Bank diese Summe wieder von ihrem Kunden zurück. ??blich ist die Garantie bei Kaufverträgen aller Art, wo ein Lieferantenkredit gewährt wird, wobei eine Anzahlung des Kunden bei Vertragsabschluss fällig wird. Dadurch ergibt sich ein gewisses Risiko für den Käufer der Ware, da er die Ware zumeist noch nicht erhalten hat, aber bereits eine Anzahlung geleistet hat. Kann der Lieferant aus unterschiedlichen Gründen seine Leistung nicht erbringen, könnte der Käufer seine Anzahlung verlieren. Um den Käufer jedoch abzusichern, gibt die Bank des Kunden eine Garantie für den Lieferanten ab, in der sie sich verpflichtet, eine Summe in der Höhe der Anzahlung an den Käufer zu leisten, wenn der Lieferant, also der Kunde der Bank, einer vereinbarten Leistung nicht nachkommen kann. Diese Art von Garantie wird auch Avalgarantie genannt. Doch auch beim Abschluss von Mietverträgen gibt die Bank etwa eine Garantie ab für die Kaution, die der Mieter im Fall von Schäden an der Immobilie an den Vermieter zahlen müsste. Der Vermieter kann sich somit direkt an die Bank wenden.