Geldwäschebeauftragter

Überall dort, wo mit großen Geldsummen gehandelt wird, besteht selbstverständlich auch die Gefahr der Geldwäsche, die von kriminellen Organisationen oder Personen ausgeht. Auch diese nutzen aber übliche Geldsysteme für die Geldwäsche und sind teilweise auf diese angewiesen. Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, die mit dem Geld ihrer Kunden in größerem Ausmaß in Kontakt kommen oder dieses auch für sie aufbewahren, sind daher besonders von Geldwäscheaktivitäten in ihrem Umfeld betroffen. Die Geldwäsche stellt jedoch ein strafbares Delikt dar, der streng verfolgt wird, da durch die Geldwäsche ein volkswirtschaftlicher Schaden entsteht und meist auch mit anderen, kriminellen Delikten verbunden ist. Überdies hinaus ist die Geldwäsche oft auch mit der Herstellung von Falschgeld verbunden, wobei jedoch der Staat das alleinige Recht zur Herstellung von Geld hat. Alle Unternehmen, die Geld ihrer Kunden in Verwahrung nehmen bzw. mit diesem in größeren Ausmaß in Kontakt kommen oder Einblick in den Zahlungsverkehr ihrer Kunden haben, sind daher aufgerufen, entsprechend auf Verdachtsmomente der Geldwäsche zu achten. Dazu muss in diesen Unternehmen ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden. Der Geldwäschebeauftragte soll dem Vorstand direkt unterstellt werden, um die besondere Stellung dieser Position und die Wichtigkeit der Geldwäschebekämpfung in den Vordergrund zu stellen. Dies geschieht aber meist nur unzureichend. Der Geldwäschebeauftragte hat die Pflicht, Verdachtsmomenten nachzugehen und auf Fälle von Geldwäsche zu achten. Er stellt im Fall eines Verdachts den direkten Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden her. Außerdem ist er auch für die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Geldwäsche verantwortlich. Auch meldet er einen Jahresbericht über eventuelle Geldwäscheaktivitäten an die Geschäftsleitung.