Gerichtsvollzieher

Ein Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter, der damit beauftragt ist, Vollstreckungen in Insolvenzfällen bei Unternehmen oder auch privaten Personen durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher ist hierfür mit verschiedenen Rechten ausgestattet. Insbesondere im Zuge von Konkursen kommt der Gerichtsvollzieher zum Einsatz, um die Forderungen der jeweiligen Gläubiger beim Schuldner durch die Pfändung vorhandener Vermögenswerte des Schuldners einzutreiben. Der Gerichtsvollzieher kann somit verschiedene Vermögenswerte des Schuldners beschlagnahmen, um diese zu verpfänden und mit den Erlösen einen Teil der Schulden zurückzahlen zu können. Je nach Schuldfall kann dabei auch auf das Privatvermögen des Schuldners zugegriffen werden. Jedoch gibt es hier gewisse Grenzen. Denn Gegenstände, die der Schuldner zum Leben benötigt, dürfen vom Gerichtsvollzieher nicht für die Pfändung herangezogen werden. Diese stellen in der Regel jedoch auch keinen allzu großen Wert dar. Jedoch kann der Gerichtsvollzieher auch gemeinsam mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, um die Schulden auf diese Weise zu begleichen. Hierzu muss jedoch der Gläubiger zustimmen. Der Gerichtsvollzieher wird vom Gericht gestellt und hat die Aufgabe, die Ansprüche des Gläubigers bzw. der Gläubiger so gut wie möglich durchzusetzen. Auch wenn etwa das Einkommen des Schuldners gepfändet werden soll, kann der Gerichtsvollzieher herangezogen werden, um einerseits den maximal pfändbaren Betrag zu ermitteln und andererseits auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Gehaltspfändung zu veranlassen. Sollte sich der Schuldner gegen eine Zwangsräumung bzw. gegen eine Beschlagnahmung seiner Gegenstände und Vermögenswerte zur Wehr setzen, kann sich der Gerichtsvollzieher auch der Unterstützung der Polizei bedienen, die in diesem Fall für die Durchführbarkeit der Zwangsvollstreckung sorgt und im Ernstfall entsprechend gegen den Schuldner vorgeht.