Gesicherter Personalkredit

Kredite können durch unterschiedliche Arten von Sicherheiten besichert werden. Ein gesicherter Personalkredit gehört dazu. Einerseits kann ein Kredit durch die persönliche Haftung einer Person besichert werden, wobei das Eigentum der jeweiligen Person, aber auch das Einkommen für als Pfand herangezogen werden kann oder aber auch durch dingliche Sicherheiten wie etwa Immobilien, Wertpapiere, Spareinlagen oder andere Werte. Im Gegensatz dazu gibt es natürlich auch noch ungedeckte Kredite, bei denen keine Sicherheiten von Nöten sind. Diese Art von Krediten wird allerdings in der Regel nicht in allzu großer Höhe vergeben, da das Risiko dabei für das Kreditinstitut zu hoch ist. Schließlich kann die Bank bei der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nur auf das Einkommen des Kreditnehmers zugreifen. Auf sonstige Vermögenswerte zuzugreifen ist aber in der Regel sehr schwer für die Bank, wenn dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart und vertraglich festgelegt wurde. Daher lässt sich die Bank die Sicherheiten schriftlich zusichern, um später im Bedarfsfall darauf zugreifen zu können. Werden Sicherheiten beim Kredit vereinbart, kann das Kreditinstitut dem Kreditnehmer in vielen Fällen auch noch sehr entgegenkommen. So kann einerseits die Kreditsumme erhöht werden, andererseits können aber auch die Zinsen gesenkt werden, da die Sicherheit für die Bank hierbei geringer ist und das Risiko daher nicht in dem Ausmaß mit höheren Zinsen ausgeglichen werden muss. Die Höhe der Kreditsumme hängt selbstverständlich auch von der Höhe des Wertes der Sicherheiten ab. Die Sicherheiten können aber nicht zum vollen Marktwert beliehen werden. Denn die Bank gibt hier einen Beleihungswert vor, der einen bestimmten Prozentsatz des Wertes ausmacht. Je mehr Sicherheiten der Kreditnehmer für den Kredit zur Verfügung stellen kann, desto höher kann auch die Kreditsumme gewählt werden.