Girovertrag

Der Girovertrag ist ein besonderer Vertrag, der zwischen einem Kreditinstitut und einem Kunden des Kreditinstitutes abgeschlossen wird, um ein Girokonto für den Kunden einzurichten. Das Kreditinstitut verpflichtet sich dabei, für den Kunden ein Girokonto einzurichten und dieses für ihn zu führen. Das bedeutet, dass auf dem Girokonto eingehende Zahlungen als Guthaben verbucht werden und ??berweisungen oder Barauszahlungen von dem Konto als Belastung des Kontos gebucht werden. Im Girovertrag wird auch vereinbart, zu welchen Konditionen dies geschieht. So erhält der Kunde beispielsweise Zinsen für sein Guthaben, wobei der Zinssatz im Girovertrag festgehalten wird. Zudem kann dem Kunden im Girovertrag auch ein Kontorahmen eingeräumt werden, dessen Höhe im Girovertrag ebenfalls festgehalten wird. Natürlich wird auch hier ein Zinssatz vereinbart, der für die Verzinsung des Minusbetrages, welchen das Konto bei Nutzung des Kontorahmens aufweist, verrechnet wird. Auch Verzugszinsen bei ??berziehung des Kontorahmens werden im Girovertrag vereinbart. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, Dauerüberweisungen oder auch Abbuchungen im Lastschriftverfahren einzurichten. Auch diese Einzelheiten werden im Girovertrag vereinbart. Selbstverständlich werden auch Bedingungen über die Funktionsweise und die Gewährleistung der Funktion im Girovertrag vereinbart. So kann die Bank etwa für gescheiterte ??berweisungen haftbar gemacht werden. Auch Konditionen zur Handhabung und Nutzung der Girokarte können im Girovertrag festgehalten werden. So wird der Kunde etwa auf die Geheimhaltung des Geheimcodes für die Karte aufmerksam gemacht, aber auch über die Folgen des Verlusts der Karte informiert. Denn bei Verlust der Karte, muss die Bank sofort mit einer Sperrung der Karte beauftragt werden, da ansonsten natürlich Abbuchungen durch Dritte zu einem Schaden des Kunden führen können.