Hindernisse bei Kündigungsfristen auf einen Blick

Entscheiden Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für die fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sind einige Formalitäten zu beachten. Ihre wichtigste Überlegung ist in der Regel die Einhaltung bestimmter Fristen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Die kündigende Person muss unter Umständen nachweisen können, dass sie die Kündigung rechtzeitig abgeschickt hat. Für den Arbeitnehmer gelten hingegen die üblichen Regeln des Zugangs. Neben dem Erhalt gibt es aber noch weitere Hindernisse, die man für eine wirksame Kündigung prüfen sollte.

Gesetzliche Fristen bei Kündigungen

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine 4-wöchige Frist, bevor sie vom Arbeitgeber effektiv entlassen werden. Diese errechnet sich aus der Zeit zwischen Vertragsabschluss bzw. Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem 15. bzw. Ende des Kalendermonats gemäß § 622 Abs. 1 BGB. Die Mitteilungspflicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist also nicht arbeitsvertraglich geregelt, sondern in § 622 Abs. 3 BGB – eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt nur bis 6 Monate. 

Mit fortschreitender Beschäftigungsdauer verlängern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen gegenüber dem Arbeitnehmer automatisch. Dies ist ebenfalls in § 622 BGB geregelt. Nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit fordert die gestaffelte Kündigungsfrist beispielsweise bereits eine Frist von 7 Monaten vom Zeitpunkt der Kündigung bis zur Entlassung.

Der pünktliche Zugang

Für eine wirksame Kündigung ist ein rechtzeitiger Empfang Voraussetzung. Empfang bedeutet, dass ein Brief an seinem Bestimmungsort angekommen ist und als zugegangen gilt, was bedeutet, dass Sie sich auf die Angaben im Brief verlassen können. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg eines Briefes ist, dass er dort angekommen ist, wo der Empfänger ihn zur Kenntnis nehmen kann. Wenn Sie jemandem, der sich am selben Ort befindet, einen Brief geben, erhält diese Person ihn, wenn Sie ihn ihr geben. Wenn sie abwesend sind, können sie den Brief erhalten, indem sie ihn in einen Briefkasten werfen. Der Zeitstempel des Zugangs ist dabei entscheidend, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme.

Verzicht über einen Aufhebungsvertrag

Möchte der Arbeitgeber sich nicht an die Kündigungsfrist halten, steht es ihm frei, einen Aufhebungsvertrag anzubieten. In Deutschland ist der Verzicht auf die Kündigungsfrist zwingender Bestandteil des Aufhebungsvertrages. Die Kündigungsfrist wird auf die Zeitspanne zwischen der Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz sieht eine Mindestabfindung vor, die auf 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr festgesetzt ist.

Wer hat Anspruch auf Abfindung in Deutschland?

In Kündigungssituationen in Deutschland werden häufig Abfindungen gezahlt, auch wenn es auf sie bis auf wenige Ausnahmen keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Normalerweise orientiert sich die Höhe einer Abfindung an dem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt und der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers.

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und sich unsicher sind, welche Schritte als Nächstes anstehen, empfiehlt es sich Kontakt zu einer Kanzlei für Arbeitsrecht aufzunehmen. Die dort ansässigen Experten können sich schnell einen Überblick verschaffen und Arbeitnehmer kompetent beraten.

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