Kreditfähigkeit

Um einen Kredit in Anspruch nehmen zu können, muss ein Kreditnehmer verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehört auch die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Denn nicht für jede Person gilt auch die Kreditfähigkeit. Die Banken und Kreditinstitute, die Kredite vergeben, müssen sich daher nicht nur über die Bonität der Antragssteller erkundigen und hierzu zahlreiche Auskünfte einholen, sondern sie müssen auch die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers überprüfen, da sie ansonsten keinen Kredit an ihn vergeben dürfen. Kreditfähigkeit gilt bei natürlichen Personen für Personen, die als unbeschränkt geschäftsfähig gelten und somit bereits volljährig sein müssen und auch von keiner anderen Einschränkung auf ihre Geschäftsfähigkeit betroffen sein dürfen. Somit dürfen auch keine anderen Gründe wie psychische Störungen vorliegen, die sie von der Geschäfts- und Kreditfähigkeit ausschließen würden. Auch Personen, die bereits aufgrund von Finanzstrafvergehen vorbestraft wurden und dadurch ebenfalls Einschränkungen in Bezug auf Finanzgeschäfte unterliegen, gelten als nicht kreditfähig. Bei juristischen Personen muss es sich um juristische Gesellschaften bzw. Institutionen des privaten oder des öffentlichen Rechts handeln, damit eine Kreditfähigkeit besteht und die jeweiligen Gesellschaften oder Institutionen für die Gewährung eines Kredites in Frage kommen können. Selbstverständlich zählen hierzu auch Personengesellschaften. Nicht rechtsfähige Vereinigungen von Personen wie etwa bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Erbengemeinschaften muss eine gesamtschuldnerische Kreditaufnahme vorliegen, damit der Kredit gewährt werden kann und diese als kreditfähig gelten können. Im weiteren Sinn wird Kreditfähigkeit sehr oft aber auch mit Kreditwürdigkeit gleichgesetzt. Um kreditwürdig zu sein, muss der Kreditnehmer über eine entsprechend gute Bonität verfügen, damit das Kreditinstitut, welches diese beurteilt, der Gewährung des Kredites auch zustimmt.