Kreditnehmereinheit

Die Kreditnehmereinheit ist zum Schutze der Kreditgeber im Kreditwesengesetz verlautbart. Unter einer Kreditnehmereinheit versteht man juristische oder auch natürliche Personen, die miteinander in einer bestimmten Beziehung stehen und daher als eine einzige Kreditnehmereinheit angesehen und behandelt werden. Dies wird gemacht, um das so genannte Klumpenrisiko zu vermeiden, das entsteht, wenn eine Bank zu viele Kredite mit gleichartigen Kreditnehmern abschließt. Können diese Kreditnehmer plötzlich nicht mehr die Rückzahlungen leisten und die Bank aber auf keine oder zu wenige andere Kreditnehmer zurückgreifen, steht sie vor einem Problem. Daher werden beispielsweise Unternehmen, die in einer bestimmten Nahebeziehung zueinander stehen, wie etwa Mutterkonzern und Tochterunternehmen, oft als eine Kreditnehmereinheit behandelt. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut die beiden Unternehmen, die nach außen hin eigentlich als zwei verschiedene Unternehmen auftreten, so wie ein einziges Unternehmen behandeln muss. Denn vor allem, wenn der Mutterkonzern beispielsweise in die Insolvenz gerät, ist üblicherweise auch der Tochterkonzern davon betroffen. Hat die Bank nun an alle beide Kredite hohe Kredite vergeben, kann es sein, dass sie beide Kreditsummen verliert. Hat die Bank die beiden Unternehmer aber als eine Kreditnehmereinheit behandelt und daher nur einen Kredit vergeben, der dann üblicherweise auch geringer ausfällt, so ist auch das Verlustrisiko geringer. Eine Kreditnehmereinheit herrscht vor allem vor, wenn die juristischen oder natürlichen Personen, die als solche behandelt werden sollen, in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Die genauen Bedingungen, wann der Fall der Kreditnehmereinheit anzuwenden ist, werden im Kreditwesengesetz geregelt und dienen dazu, die Interessen der Kreditgeber zu schützen, aber auch volkswirtschaftliche Schäden dadurch zu vermeiden.