Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist in Deutschland das Gesetz, im dem das Kreditwesen geregelt ist und die Einlagensicherung der Gläubiger gesichert wird. Kreditinstitute, Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland sind an das Kreditwesengesetz gebunden. Die aktuelle und gültige Fassung des Kreditwesengesetzes kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgerufen werden. Die hauptsächlichen Zwecke des Kreditwesengesetzes sind die Sicherung und Erhaltung der Kreditwirtschaft in Bezug auf deren Funktionsfähigkeit und der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten, um diese vor dem Verlust ihrer Einlagen abzusichern. Im Zuge des Kreditwesengesetzes soll verhindert werden, dass Kreditinstitute und Banken überhöhte Risiken eingehen können. Durch das Kreditwesengesetz unterliegen Kreditinstitute der Pflicht, die Risiken zu begrenzen im Hinblick auf das Ausfallrisiko, das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das operationelle Risiko und das Informationsrisiko. Im Klartext bedeutet dies, dass die Banken und Kreditinstitute verpflichtet sind, vor einer Kreditzusage sämtliche Risiken möglichst auszuschließen und somit auch die Bonität der Kreditnehmer genau zu prüfen. Die Banken und Kreditinstitute unterliegen der Auskunftspflicht gegenüber der Bundesbank. Innerhalb des Kreditwesengesetzes werden zudem die Spareinlagen der Anleger gesichert ??? denn mit diesen arbeiten die Banken und lassen diese in das Kreditwesen einfließen. Daher ist auch die Informationspflicht der Banken gegenüber der Bundesbank durchaus im Sinne der Kapitalanleger, wenn von Banken Millionenkredite vergeben werden oder ein Verlust, der größer oder gleich 25% des haftenden Eigenkapitals ausgewiesen wird. Im Zuge des Kreditwesengesetzes müssen die Banken und Kreditinstitute der Bundesbank monatliche Bilanzstatistiken übermitteln.