Löschungsbewilligung

Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um das Einverständnis des Gläubigers zur Löschung eines Grundschuldeintrags im Grundbuch. Die meisten Immobilienbesitzer sind gezwungen, den Erwerb oder den Bau einer Immobilie über eine Baufinanzierung abzuwickeln. Für die Aufnahme einer Hypothek auf die Immobilie oder ein Grundstück ist ein entsprechender Eintrag der Grundschuld im Grundbuch notwendig. Im Regelfall wird die Grundschuld in Höhe des jeweils benötigten Kredites im Grundbuch eingetragen und dient zur Absicherung des Gläubigers, falls der Kreditnehmer nicht in der Lage sein sollte, den Kredit zu tilgen. Sofern keine weitere Grundschuld auf dem Grundstück oder der Immobilie eingetragen ist, handelt es sich bei der Baufinanzierung um eine erstrangige Grundschuld. Dies bedeutet, dass im Falle einer Veräußerung oder Zwangsvollstreckung der Gläubiger an erster Stelle zur Auszahlung der geschuldeten Summe steht. Sobald ein Darlehen, das über eine Hypothek abgesichert wurde, an den Gläubiger vollständig zurückbezahlt wurde, hat der Grundstücks- oder Immobilieneigentümer das Recht, seinen Löschungsanspruch geltend zu machen. Um die Löschung zu beantragen, bedarf es im Regelfall der Löschungsbewilligung seitens des Gläubigers. In der Löschungsbewilligung wird von der Bank oder dem Kreditinstitut als Gläubiger bestätigt, dass die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Darlehens in voller Höhe erfolgt ist und somit der Eintrag im Grundbuch zur Löschung frei ist.