Mehrerlösvertrag

Leasingverträge können auf viele unterschiedliche Arten vereinbart werden. In der Regel gibt es beim Leasingvertrag eine Anfangszahlung, eine Ratenzahlung während der Laufzeit und eine Schlusszahlung, mit der der Leasingnehmer das Leasingobjekt, welches zumeist ein Fahrzeug darstellt, in das Eigentum übernehmen kann. Besondere Konditionen werden üblicherweise gerade für das Ende der Laufzeit vereinbart. So kann beispielsweise auch ein Mehrerlösvertrag vereinbart werden. Im Gegensatz zur klassischen Variante des Leasingvertrages, bei dem der Leasingnehmer das Auto nach der Laufzeit behält, in dem er die Schlussrate leistet, wird das Auto beim Mehrerlösvertrag am Ende der Laufzeit vom Leasinggeber verkauft. Dies geschieht vor allem dann, wenn der Leasingnehmer die Schlussrate nicht aufbringen kann. Der Mehrerlösvertrag sieht vor, dass der Leasingnehmer einen Teil des Gewinnes erhält, wenn beim Verkauf des Fahrzeuges ein solcher erzielt werden sollte. Dabei wird der Gewinn zwischen der Leasinggesellschaft und dem Leasingnehmer nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt, der im Vertrag festgelegt wird. Üblicherweise erhält der Kunde hierbei rund drei Viertel des Gewinns und die Leasinggesellschaft ein Viertel davon. Ein Gewinn wird erzielt, wenn der Verkaufspreis über dem errechneten Restwert des Fahrzeuges liegt. Dieser Gewinn kann in der Regel nur dann erzielt werden, wenn das Auto einen entsprechenden Zustand aufweist und wenige Kilometer auf dem Tachometer hat. Liegt dies jedoch nicht vor, so muss mitunter ein Verlust verbucht werden. Dieser Minusertrag wird in diesem Fall zu hundert Prozent an den Kunden weiter belastet. Selbst wenn er das Auto also nach dem Ende der Laufzeit nicht behalten möchte, muss der Leasingnehmer aufgrund der Wertminderung noch eine Aufzahlung leisten.