Millionenkredit

Um einen Millionenkredit handelt es sich nach deutschem Recht, sobald ein Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro erhält. Aufgrund der enorm hohen Kreditsumme muss zum Schutz der Banken oder Kreditinstitute als Kreditgeber ein Millionenkredit quartalsmäßig an die Bundesbank gemeldet werden. Dies wird verlangt, um die Verschuldung der Kreditnehmer von Millionenkrediten bei allen Banken in Deutschland abzufragen. Die Statistik, die darüber geführt wird, ist unter der Bezeichnung Evidenzstatistik bekannt und wird entsprechend durch die Evidenzzentrale verwaltet. Dies ist zwingend im Kreditwesengesetz vorgeschrieben. Durch die vierteljährliche Statistik kann sofort erkannt werden, in welcher Höhe und in welchem Umfang ein Kreditnehmer bei allen Unternehmen, die zur Meldung verpflichtet sind, verschuldet ist. Die Meldung an die Bundesbank über die Vergabe von Millionenkrediten wird nicht nur von deutschen Banken und Kreditinstituten gefordert, sondern auch von deren Auslandstöchtern, um die Statistik zu Überwachungszwecken korrekt führen zu können. Deutsche Versicherungen sind laut dem Kreditwesengesetz ebenfalls zu einer Meldung verpflichtet. Durch die Verpflichtung zur Meldung von Millionkrediten durch die jeweiligen Kreditgeber und das entsprechende Rückmeldeverfahren liegt der Bundesbank immer eine aktuelle Information über die Verschuldung der Kunden von Millionenkrediten vor. Diese Informationen werden von der Bundesbank nicht nur für statistische Zwecke genutzt, sondern zusätzlich für die eigenen Zwecke ausgewertet.