Mitverpflichtung

Als Mitverpflichtung wird die Übernahme von Verpflichtungen aus einem Kredit- oder Darlehensvertrag durch eine weitere Person bezeichnet. Für den Fall, dass der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Ratenzahlung nicht mehr nachkommen kann, muss diejenige Person aufgrund der Mitverpflichtung die Zahlungen übernehmen, damit die Ansprüche des Kreditgebers erfüllt werden. Bevor sich jemand entscheidet, einer Mitverpflichtung bei Verträgen zuzustimmen, sollten alle Fakten genau überdacht werden. Nicht nur bei Krediten und Darlehen wird oftmals eine Mitverpflichtung von anderen Personen angewandt, sondern auch bei Leasing-Verträgen oder Mietverträgen. Oftmals müssen bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften beide Partner auf den Kredit- oder Leasingverträgen unterzeichnen, damit die Kreditgeber für den Fall von Rückzahlungsausfällen Ansprüche auch gegen den Partner geltend machen kann. Denn nur im Fall von einer Mitunterzeichnung auf Kreditverträgen, Leasingverträgen oder weiteren Verträgen erfolgt eine Mitverpflichtung des Partners. Generell muss jeder für sich für seine eigenen Zahlungen ankommen ? ohne eine entsprechende Mitunterzeichnung, die zu einer Mitverpflichtung führt, haben die Vertragspartner keine Ansprüche auf Zahlungen des jeweiligen Partners der Vertragsunterzeichner. Dennoch kommen die Lebensgefährten oder Ehepartner nicht um eine Mitunterzeichnung herum, weil gerade bei Krediten oder gar Baufinanzierungen dadurch eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber gegeben ist. Allerdings sollte, wenn es nicht unbedingt zur Durchsetzung der Genehmigung eines Vertrags notwendig ist, keine Mitunterschrift geleistet werden, um nicht in eine ungewollte Mitverpflichtung zu geraten.