Nachrangfinanzierung

Sicherheiten werden nicht immer nur von einem einzigen Gläubiger beliehen. Vor allem Grundstücke und Immobilien werden oft mehrfach beliehen. Da nicht alle Einträge im Grundbuch gleichzeitig erfolgen, ergibt sich eine Rangfolge der Gläubiger. Der Gläubiger, der als erstes in das Grundbuch eingetragen wird, hat auch die vorrangigen Rechte an der Verpfändung des Grundstückes. Nachfolgende Gläubiger, die ebenfalls Ansprüche auf das jeweilige Grundstück haben und diese durch eine Eintragung im Grundbuch absichern lassen, haben wiederum nachrangig geordnete Ansprüche am Grundstück. Das bedeutet, dass die Ansprüche dieser Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nachrangig behandelt werden. Zuerst wird versucht, die Ansprüche des Gläubigers mit der erstrangigen Finanzierung zu bedienen, bevor die Ansprüche der Gläubiger mit einer Nachrangfinanzierung bedient werden. Die Gläubiger, die eine Nachrangfinanzierung eingegangen sind, haben somit ein höheres Risiko. Denn es kann sein, dass die Erlöse aus der jeweiligen Sicherheit nicht ausreichen, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu begleichen. Wurden an die vorrangigen Gläubiger bereits größere Beträge ausbezahlt, kann es sein, dass der Gläubiger mit der Nachrangfinanzierung daher nur mehr einen Teil seiner Forderung zurück erhält oder sogar einen vollständigen Verlust verbuchen muss. Um das erhöhte Risiko dieser Gläubiger auszugleichen, weist die Nachrangfinanzierung üblicherweise höhere Zinsen auf als andere Finanzierungen. Denn hier trägt der Gläubiger auch ein höheres Verlustrisiko. Viele Gläubiger gehen jedoch auf Nachrangfinanzierungen gar nicht ein, sondern verlangen eine erstrangige Hypothek auf das Grundstück, durch die sie die vorrangigen Rechte an der Verpfändung des jeweiligen Grundstückes im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners besitzen. Dafür werden wiederum günstigere Zinsen gewährt.