Nebenleistung

Bei der Aufnahme eines Kredites hat der Kreditnehmer nicht nur die Tilgung des Kapitals und der Zinsen als Leistung zu erbringen. Neben diesen Kosten sind nämlich auch noch viele, so genannte Nebenleistungen zu erbringen. Dabei handelt es sich um weitere Kosten und Gebühren, die dem Kreditnehmer berechnet werden. Die Höhe und die Art der Nebenleistungen, die im Zuge des Kreditvertrages verrechnet werden, können von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sein. Gebühren, die häufig verrechnet werden, sind vor allem Bearbeitungsgebühren für die Erstellung und Abwicklung des Kreditvertrages, aber auch Schätzgebühren für die Erstellung von Schätzgutachten für Sicherheiten zur Besicherung des Kredites, Bürgschaftsgebühren für die Bonitätsüberprüfung des Bürgen und die Eintragung des Bürgen, aber ebenso auch Bereitstellungsgebühren für die Bereitstellung von Kapital auf Abruf und natürlich auch das Disagio, welches gleich von der Kreditsumme abgezogen wird. Der Kreditnehmer hat somit eine Reihe von Kosten zu tragen, die ihm vom Kreditinstitut verrechnet wird. Die Nebenleistung sollte bei der Ermittlung der Belastung für den Kreditnehmer nicht unterschätzt werden. Denn sie können die Gesamtbelastung deutlich erhöhen. Für den Kreditnehmer ist es auch wichtig, die Kosten für die Nebenleistungen bereits in die Kredit mit einzuberechnen, da die Auszahlungssumme ansonsten geringer sein könnte als sein tatsächlicher Finanzierungsbedarf. Auch beim Vergleich unterschiedlicher Angebote für Kredite sind die Kosten für die Nebenleistungen daher genau zu beachten. Denn diese können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein. Zudem besteht bei einigen Nebenleistungen aber auch die Möglichkeit, die Höhe der Kosten dafür mit dem Kreditgeber zu verhandeln und somit etwas zu senken.