Notarielle Beurkundigung

Im Zuge des Abschlusses von Rechtsverträgen, insbesondere bei Kaufverträgen, sind die jeweiligen Vertragspartner gewissen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken betreffen die Erbringung der Leistung des jeweils anderen Vertragspartners. Wenn ein Vertragspartner seine Leistung bereits erbracht hat, der andere Vertragspartner die vereinbarte Leistung aber selbst nicht erbringen kann, besteht für Ersteren ein hohes Risiko, seine eigene, bereits erbrachte Leistung zu verlieren. Hier möchten sich daher beide Vertragspartner so gut wie möglich absichern und ihre Rechte wahren. Idealerweise werden dazu die Dienste eines Notars genutzt, um den Vertrag auch amtlich zu machen. Denn durch eine notarielle Beurkundigung des Vertrages wird dieser rechtskräftig und es wird ihm noch stärkere Bedeutung zugemessen. Durch die notarielle Beurkundigung kann jeder der beiden Vertragspartner auch vor Gericht schnell beweisen, welche Konditionen vereinbart wurden, um sein Recht durchzusetzen. Die notarielle Beurkundigung hat vor allem beim Kauf von Immobilien große Bedeutung. Denn hier gehen beide Vertragsparteien ein großes Wagnis ein, da es sich bei Immobilien immer um einen großen Wert handelt. Das Risiko hierbei entsteht vor allem durch den Zeitraum, der zwischen der Bezahlung des Geldbetrages und der tatsächlichen Übertragung der Eigentumsrechte liegen kann. Denn die Eintragung ins Grundbuch nimmt üblicherweise viel Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit ist der Verkäufer auf dem Papier noch Eigentümer des Grundstückes. Auch wenn der Käufer den Preis für das Grundstück bereits bezahlt haben sollte. Durch eine notarielle Beurkundigung können die Ansprüche der beiden Vertragspartner jedoch schon vor der eigentlichen Übertragung des Eigentums gewahrt werden, da die Beurkundung einseitige Rückzieher oder Vertragsbrüche ausschließt.