Objektkredit

Bei einem Objektkredit handelt es sich um eine Finanzierung für eine bestimmte Immobilie, die erworben oder aber auch errichtet werden soll. Immobilien werden üblicherweise auch als Objekte, je nach Verwendungszweck auch als Wohn-, Büro- oder etwa Anlageobjekte bezeichnete. Dies ist auch beim Objektkredit der Fall, wo die Immobilie als Objekt benannt wird. Der Objektkredit zeichnet sich üblicherweise durch eine relativ hohe Finanzierungssumme und eine entsprechend lange Laufzeit aus. Dennoch können beim Objektkredit in der Regel vergleichsweise günstige Zinsen geboten werden, da das Objekt selbst als Sicherheit dienen kann und sogar eine überaus gute Sicherheit für den Kreditgeber darstellt. Beim Objektkredit erfolgt daher auch eine Eintragung im Grundbuch, durch die das Kreditinstitut Zugriff auf das Grundstück bzw. die Immobilie hat, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können sollte. In diesem Fall ist das Kreditinstitut nämlich dazu berechtigt, das Grundstück zu verpfänden und die offenen Forderungen aus den dadurch erzielten Erlösen abzudecken. Bevor ein Objekt als Sicherheit herangezogen werden kann, erfolgt selbstverständlich auch eine möglichst genaue Schätzung des Wertes. Denn anhand dieses Wertes kann bestimmt werden, in welcher Höhe auch der Kredit vergeben werden kann. Denn die Beleihung der Sicherheit ist üblicherweise nicht in voller Höhe des Immobilienwertes möglich. Die Bank setzt hier normalerweise bestimmte Beleihungsgrenzen fest. Bis zu diesem Beleihungswert kann das Objekt beliehen werden. Dieser Beleihungswert ist geringer als der tatsächliche Marktwert der Immobilie. Dadurch entsteht ein Puffer für den Kreditgeber, der genutzt werden kann, wenn die Immobilie bei einer möglichen Verpfändung doch nicht zum tatsächlichen Verkehrswert veräußert werden kann, da die Marktsituation zum Zeitpunkt der Veräußerung gerade nicht ideal für einen Verkauf ist.