Öffentliche Hand

Unter der öffentlichen Hand versteht man einen Überbegriff für öffentliche Einrichtungen wie Bund, Länder und Gemeinden, aber auch spezielle Institutionen der öffentlichen Verwaltung, die vor allem am Wirtschaftsleben stark teilnehmen. Die öffentliche Hand wird in dieser Weise vor allem in Verbindung mit verschiedenen Investitionen, aber auch mit der Einnahme von Steuern genannt. Die öffentliche Hand ist nicht nur zuständig und wichtige Voraussetzung für die ordentliche Verwaltung in einer Region, in einem Land oder Bundesland, sondern wird auch als bedeutender Wirtschaftsfaktor angesehen, da von ihr einerseits die maßgebenden Regelungen für die Wirtschaft ausgehen, sie auf der anderen Seite aber auch selbst Investitionen tätigt. Die öffentliche Hand bzw. die Organisationen und Institutionen, die diese darstellen, müssen hierbei natürlich auch selbst auf ein ausgewogenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben achten, um zahlungsfähig zu bleiben. So kommt es natürlich auch vor, dass auch die öffentliche Hand Kredite aufnimmt, um verschiedene Investitionen tätigen zu können. Diesen Verbindlichkeiten stehen dann aber in der Regel auch Einnahmen in der Zukunft gegenüber. Institutionen der öffentlichen Hand wird üblicherweise eine gute Bonität zugeschrieben, da sie einerseits in vielen Fällen über zahlreiche Vermögenswerte wie Immobilien und Grundstücke verfügen, die beliehen werden können, andererseits aber auch zusätzlich durch andere, meist übergeordnete, öffentliche Institutionen in der Haftung gedeckt werden und zudem meist durch Steuereinnahmen eine gute Zahlungsbilanz aufweisen können. Die öffentliche Hand tritt in vielen Fällen über eigene Banken auch selbst als Kreditgeber in Erscheinung oder aber fördert bestimmte Personengruppen bei der Aufnahme von Krediten durch Zuschüssen bei den Zinsen, um günstige Raten zu erhalten.