Schuldschein

Ein Schuldschein ist eine Urkunde, die als Bestätigung dafür dient, dass ein Schuldner eine Schuld eingegangen ist. Der Schuldschein ist somit eine schriftliche Bestätigung, die allerdings keiner besonderen Form bedarf und in der festgehalten wird, dass ein genannter Gläubiger einem Schuldner eine bestimmte Sache bzw. ein Gelddarlehen für eine bestimmte Zeitdauer geliehen hat. Damit hat der Gläubiger eine Sicherheit in der Hand, die er nutzen kann, um zu beweisen, dass die Schuld besteht und er Anspruch auf die Rückzahlung der Schuld hat. Der Schuldschein kann somit ähnlich wie ein Darlehensvertrag angesehen werden. Im weiteren Sinne entspricht ein Kreditvertrag wie er zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer abgeschlossen wird eigentlich auch dem Schuldschein. Besonders wichtig, um den Schuldschein Gültigkeit zu verleihen, ist die Unterschrift des Schuldners. Denn nur mit seiner Unterschrift kann er bestätigen, dass der Gläubiger tatsächlich Anspruch auf die jeweilige Schuld hat. Der Schuldschein hat vor allem bei der Vergabe von Privatkrediten besondere Bedeutung, da hier üblicherweise kein richtiger Kreditvertrag ausgefüllt und unterzeichnet wird. Einige Zeilen, die Auskunft über die geliehene Kreditsumme und über den Gläubiger und den Schuldner, eventuell auch noch über die Verzinsung geben, genügt hier in der Regel schon, um das Recht des Gläubigers geltend machen zu können. Wenn der Schuldschein nicht ausgestellt und vom Schuldner unterschrieben werden würde, könnte der Schuldner die Schuld schnell bestreiten. Vor allem dann, wenn ihm der Auszahlungsbetrag in bar ausgezahlt wurde. Mit dem Schuldschein allerdings, den der Gläubiger behält, wobei der Schuldner oft auch eine Kopie bekommt, kann der Gläubiger genau nachweisen, dass er im Recht ist.