Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im Bereich der Pfandrechte von Bedeutung und spielt bei der Besicherung von Krediten eine große Rolle. Denn bei der Sicherungsübereignung gewährt der Kreditnehmer seinem Kreditgeber das Pfandrecht auf bestimmte Sachgüter. Das bedeutet, dass der Gläubiger die jeweiligen Sachgüter nutzen kann, um seine Forderungen daraus auszugleichen, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können sollte. Die Übereignung dieses Rechts findet allerdings nur auf dem Papier statt. Denn die jeweiligen Sachgüter werden dem Gläubiger bei der Sicherungsübereignung nicht physisch übergeben, sondern verbleiben beim Schuldner, der die Sachgüter weiter besitzen darf und auch das Recht hat die Sachgüter weiterhin zu nutzen. Erst dann, wenn die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird und dieser bereits stark in Verzug geraten ist, ist es möglich, dass er sich an den jeweiligen Sicherheiten schadlos hält, indem er diese veräußert oder auf andere Weise verwertet. Im Fall der Sicherungsübereignung handelt es sich bei den Sicherheiten sehr oft um Dinge, die der Kreditnehmer weiterhin benötigt, um Einnahmen daraus zu erzielen und somit auch seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. So kann es sich dabei etwa um eine Maschine oder um ein Fahrzeug eines Betriebes handeln, welches dieser benötigt, um seinen Geschäften nachgehen zu können und damit Einnahmen zu erzielen. Würden diese Sicherheiten auch physisch in den Besitz des Gläubigers übergehen, würde dem Kreditnehmer dadurch eventuell seine Einkommensquelle geraubt. Durch die Sicherungsübereignung kann er sie jedoch weiterhin nutzen, während der Kreditgeber seine Rechte daran behält. Aufgrund möglicher Wertminderung wird die Sicherungsübereignung aber nur bei kurz- bis mittelfristigen Krediten eingesetzt.