Teilauszahlungszuschläge

Bei einem Abrufkredit wird vereinbart, dass der Kreditnehmer die Kreditsumme nicht als Einmalbetrag abrufen muss und somit auf einmal in Anspruch nehmen muss bzw. ausbezahlt bekommt, sondern er erhält den Kredit in Teilzahlungen ausbezahlt. Dies bietet einen großen Vorteil für ihn, da er in diesem Fall nicht die vollen Zinsen von Anfang an zahlen muss, sondern die Zinsen erst einmal nur für die Beträge zahlt, die er bereits in Anspruch genommen hat und die ihm bereits ausbezahlt wurden. Dadurch hat der Kreditnehmer in der Anfangsphase eine vergleichsweise geringe Belastung zu tragen, was vor allem in dieser Zahlungsphase von Vorteil sein kann. Lässt er sich weitere Teilauszahlungen auszahlen, so steigt die Belastung für ihn natürlich entsprechend an. Die Teilauszahlungen werden vor allem dann vorteilhaft genutzt, wenn es darum geht, den Bau einer Immobilie zu finanzieren. Denn hierbei sind die jeweiligen Bauabschnitte, die bereits abgeschlossen wurden, in der Regel schrittweise an die Bauunternehmen zu bezahlen. Daher benötigt der Kreditnehmer auch nicht gleich die ganze Kreditsumme auf einmal, sondern kann sich mit dem Rest noch etwas Zeit lassen, bis weitere Rechnungen an ihn gestellt werden. Für die Bank bringt die Verwaltung der Beträge, die Berechnung der Zinsen und die Auszahlungen der Teilbeträge natürlich einen höheren Aufwand mit sich, als es bei herkömmlichen Krediten der Fall ist. Überdies hinaus muss sie dem Kreditnehmer die Beträge über längere Zeit bereitstellen. Diese Aufwände will die Bank natürlich ausgleichen, indem sie dem Kreditnehmer dafür so genannte Teilauszahlungszuschläge in Rechnung stellt, die bereits in die Kreditsumme mit einberechnet werden.