Tilgungsplan

Beim Abschluss eines Kreditvertrages wird ein so genannter Tilgungsplan erstellt, der die Art und Weise der Rückzahlung darstellt. Der Tilgungsplan gibt somit vor, wann der Kreditnehmer Zahlungen an den Kreditgeber in welcher Höhe zu leisten hat. Der Tilgungsplan wird in der Regel gemeinsam von einem Mitarbeiter des Kreditinstitutes mit dem Kreditnehmer ausgearbeitet. In der Regel schlägt das Kreditinstitut dem Kreditnehmer hierbei eine oder mehrere Varianten vor und versucht mit dem Kreditnehmer eine Variante zu vereinbaren, die seinen Möglichkeiten am ehesten entspricht. Denn schließlich wollen die Bank und auch der Kreditnehmer sichergehen, dass der Kreditnehmer die vereinbarte Tilgung auch leisten kann. Wenn der Tilgungsplan falsch gewählt wird, so dass die Raten dabei beispielsweise zu hoch angesetzt werden, so kann dies den Kreditnehmer schon bald vor Probleme stellen. Eventuell muss in diesem Fall ein neuer Tilgungsplan ausgearbeitet werden, da der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen ansonsten nicht nachkommen kann. Auch der Kreditnehmer ist daher bei der Aufnahme des Kredites gefordert, sich den Tilgungsplan genau zu Gemüte zu führen, um feststellen zu können, ob er sich diesen leisten kann und ob der Tilgungsplan wirklich seinen Möglichkeiten entspricht. Wenn er glaubt, dass er die geforderten Raten nicht aufbringen kann, dann muss der Tilgungsplan idealerweise noch vor dem Abschluss des Kreditvertrages verändert werden. Entweder muss dann eine längere Laufzeit gewählt werden, damit sich die Ratenhöhe verringert oder aber es muss die Kreditsumme geringer gewählt werden, damit sich die Ratenhöhe ebenfalls verringert, wobei die Laufzeit gleich bleiben kann. Dann kann aber nicht gesichert werden, dass die Summe auch für die geplante Investition ausreicht.