Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht bietet dem Berechtigten die Möglichkeit, einen Kaufgegenstand zu denselben Bedingungen zu erwerben, welche der Verkäufer einem Dritten eingeräumt hat. Je nachdem, um welchen Gegenstand es sich handelt, hat der Vorkaufsberechtigte eine Woche oder bei Grundstücken und Immobilien zwei Monate Zeit, um von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Diese Frist beginnt, wenn der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des Kaufvertrages mitteilt. Um ein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen zu können, muss es zuerst zum Verkauf des Gegenstandes kommen, welcher mit dem Vorkaufsrecht belegt ist. Da der Verkäufer damit rechnen muss, dass der Vorkaufsberechtigte von seinem Recht Gebrauch macht, wird er beim Kaufvertrag mit einem Dritten ein Rücktrittsrecht einräumen, um im Fall des Falls nicht zwei Parteien bedienen zu müssen. Grundsätzlich wird dem Vorkaufsberechtigten der Kaufgegenstand allerdings vor allen anderen zum Kauf angeboten. Es gibt drei Arten des Vorkaufsrechtes: das schuldrechtliche, das dingliche und das gesetzliche bzw. das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichtetem und betrifft bewegliche sowie auch unbewegliche Sachen. Gibt es bereits bestehende Kaufverträge, so hat das schuldrechtliche Vorkaufsrecht keinen Einfluss darauf. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, beiden Parteien (also den Vorkaufsberechtigten und den Dritten) zu dienen, einmal durch ??bergabe des Kaufgegenstandes, dem anderen durch Anerkennung eines Schadenersatzes. Das dingliche Vorkaufsrecht ist nur für Grundstücke zulässig und wird als Sachenrecht in das Grundbuch eingetragen. Daher kann der Vorkaufsberechtigte auch die Rückgabe des Grundstückes fordern, da der Käufer durch das Grundbuch über das Vorkaufsrecht informiert wurde. Das gesetzliche Vorkaufsrecht gebührt nur Gemeinden, welche innerhalb von zwei Monaten von ihrem Recht Gebrauch machen können, wenn dies der Allgemeinheit Nutzen bringt.