Vorlaufzinsen

Vorlaufzinsen werden von den Banken erhoben für die Zeit zwischen dem tatsächlichen Darlehensauszahlungstermin und dem angenommenen Auszahlungstermin. Ist zum Beispiel eine Auszahlung per 20. eines Monats geplant und erfolgt aber bereits am 10. desselben Monats, so fallen für die zehn Tage vom 10. bis zum 20. Vorlaufzinsen an. Die Ratenzahlung beginnt zwar erst mit 30. des Folgemonats, aber in den Vorberechnungen wurden die Zinsen für das nächste Monat bereits miteinbezogen, jene für die zehn Tage zwischen tatsächlichem und angenommenem Auszahlungstag aber nicht. Daher sind bei vielen Darlehen die Vorlaufzinsen bereits vor der ersten Rate fällig. Die Vorlaufzinsen sind gleich hoch wie die Darlehenszinsen und richten sich auch nach dem Darlehensbetrag sowie den Vorlauftagen, also jenen Tagen, welche zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen Auszahlungszeitpunkt liegen. Die Vorlaufzinsen werden von der Bank vor Erhalt der ersten Rate vom Konto des Darlehensnehmers abgebucht. Obwohl eine Bank bemüht ist, die Bearbeitungszeit für einen Kredit relativ kurz zu halten, kann es etwas dauern, bis der Kredit gewährt wird. Der Kreditantrag wird in zwei Stufen geprüft, zum einen durch eine automatisierte Onlineprüfung, durch welche man innerhalb kürzester Zeit Bescheid über die Kreditwürdigkeit erhält. Diese Onlineprüfung gilt allerdings vorbehaltlich. Zum anderen erfolgt eine Prüfung direkt im Kreditinstitut, wobei die für die Kreditgewährung notwendigen Unterlagen vor Ort sein müssen. Dadurch entsteht eine gewisse Bearbeitungszeit für die Gewährung des Kredites. Ist der Kredit dann gewährt, wird er in den meisten Fällen umgehend ausbezahlt, auch wenn der vereinbarte Auszahlungstermin noch ansteht. Für diese Fälle werden dann Zinsen verrechnet, welche die Kosten für diesen Zeitraum decken (die Vorlaufzinsen).