Was versteht man unter Disagio?

Das Disagio (Abgeld) beschreibt eine Gebühr, die bei der Auszahlung von Krediten, aber auch bei der Übertragung von Wertpapieren vom Nennwert abgeschlagen wird. Das Disagio wird vom jeweiligen Kreditinstitut bzw. Wertpapiervermittler verlangt, welcher auch gleich einbehalten wird. Dies bedeutet, dass bei der Auszahlung des Kreditbetrages nicht die komplette Summe ausbezahlt wird, sondern nur die um das Disagio verminderte Summe. Dennoch ist der Kreditnehmer verpflichtet, die gesamte Summe zurückzuzahlen und nicht nur die Summe, die er erhalten hat. Dadurch zahlt er das Disagio zwar nicht tatsächlich als Geldbetrag an die Bank, aber er bezahlt diese Gebühr mit der Rückzahlung des Kredites an die Bank zurück. Häufig wird daher auch ein etwas höherer Gesamtbetrag aufgenommen, um die Verminderung um das Disagio auszugleichen und die Finanzierung wie geplant zu ermöglichen. Wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird, muss der Kreditnehmer das Disagio ebenfalls in voller Höhe zurückzahlen, da es sich hierbei um eine Gebühr der Bank handelt. Generell ist die Höhe des Disagio von Bank zu Bank verschieden und in einigen Fällen sogar verhandelbar. Die Banken verlangen das Disagio als Vorschuss auf die Zinsen, aber auch als Kostenersatz für den Kreditbearbeitungsaufwand. Das Disagio ist das Gegenteil von Agio, was so viel wie Aufgeld bedeutet. Es kann auch als die Differenz bezeichnet werden, die zwischen dem Nominalbetrag und dem effektiv ausbezahlten Betrag besteht. Im Bereich der Immobilienfinanzierungen kann das Disagio auch steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt allerdings nur für Vermieter. Selbstnutzer können durchaus auch Nachteile aus dem Disagio ziehen.