Wichtiges zum Sicherungsübereignungskredit

Der Sicherungsübereignungskredit ist ein Kredit, bei dem bestimmte Sicherheiten in Form einer Sicherungsübereignung vom Kreditnehmer an den Kreditgeber übereignet werden. Die Art und Weise, in welcher der Kreditvertrag dabei gestaltet wird, also ob es sich beispielsweise um einen revolvierenden Kredit, um einen Ratenkredit oder um einen endfälligen Kredit handelt, ist dabei unbedeutend. Die Art und Weise, wie die Sicherheiten genutzt werden, ist hierbei entscheidend. Denn beim Sicherungsübereignungskredit werden vor allem bewegliche Sachgüter als Sicherheit herangezogen. Diese werden aber nicht wie sonst in vielen Fällen üblich, an den Gläubiger auch physisch übereignet, sondern verbleiben während der Laufzeit im Besitz des Kreditnehmers. Dieser hat somit die Möglichkeit, die jeweiligen Sicherheiten auch weiterhin zu nutzen. Selbstverständlich muss der Kreditgeber dabei auch ein gewisses Maß an Vertrauen in den Kreditnehmer setzen, um sicherzugehen, dass der Kreditnehmer die Sicherheiten auch ordnungsgemäß behandelt und verwahrt, so dass einerseits keine Wertminderung zu verzeichnen ist, die Sicherheiten andererseits aber auch erhalten bleiben. Darum handelt es sich bei den jeweiligen Sachgütern in vielen Fällen auch um entsprechende Güter, für die der Kreditnehmer eher viel Zeit benötigen würde, um sie zu veräußern bzw. dies auch nicht leicht ohne das Wissen des Kreditgebers tun kann. Überdies hinaus benötigt der Kreditnehmer die jeweiligen Sachgüter aber auch selbst zur weiteren Nutzung, da er aus ihnen sein Einkommen erzielt, mit denen er auch die Rückzahlung des Kredites finanziert. Nicht selten handelt es sich dabei etwa um diverse Maschinen und Geräte, die innerhalb eines Betriebes verwendet werden, um damit Einnahmen erzielen zu können, aus denen auch der Kredit getilgt wird.