Arbeitslosengeld richtig beantragen – so geht’s ohne Fehler

Wer in Deutschland arbeitslos wird, kann in den meisten Fällen mit dem Arbeitslosengeld aufgefangen werden. Als Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende soll das Arbeitslosengeld Betroffenen eine angemessene Lebenshaltung ermöglichen. Damit man die entsprechende Leistung beziehen kann, muss man jedoch fristgerecht einen Antrag stellen. Wir zeigen, wann man sich arbeitslos melden sollte, worin der Unterschied zur Arbeitssuchendmeldung besteht und erläutern, welche Unterlagen man für die Antragstellung benötigt.

Wer kann Arbeitslosengeld beziehen?

Möchte man Arbeitslosengeld beantragen, ist es wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Nur dann, wenn man sich an die vorgeschriebenen Fristen hält, kann ein nahtloser Übergang vom Gehalt zum Arbeitslosengeld gewährleistet werden. Doch in welchen Fällen steht einem überhaupt Arbeitslosengeld zu?

Hierfür ist es notwendig, zunächst für Klarheit zwischen den Begriffen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II zu sorgen. Arbeitslosengeld I – das eigentliche Arbeitslosengeld – ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es wird aus den Beiträgen von Arbeitnehmern zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung, welche der Grundsicherung von Arbeitenden und Arbeitssuchenden dienen soll, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch ihr Einkommen decken können. Wir beschäftigen uns in diesem Artikel ausschließlich mit dem Arbeitslosengeld I.

Ängste und Stress sind beim Eintreten von Arbeitslosigkeit keine Seltenheit. Doch genau dann heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Ansprüche durchzusetzen. Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, muss man einige Voraussetzungen zu erfüllen. Als Antragsteller muss man

  • arbeitslos sein oder einem Job mit einer Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden pro Woche nachgehen.
  • in den vorangegangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zu der so genannten Anwartschaftszeit wird auch die Elternzeit hinzugerechnet.
  • dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen und somit willens als auch in der Lage sein, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen.
  • jünger als 65 Jahre sein.

Arbeitslos oder arbeitssuchend melden?

Betroffene sind oft verwirrt, wenn die beiden Begriffe „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ fallen. Es ist wichtig, eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen vorzunehmen. Immerhin handelt es sich um zwei verschiedene Verfahren. Wer sich arbeitsuchend gemeldet hat, bekommt nicht automatisch Arbeitslosengeld. Somit kann eine Arbeitssuchendmeldung eine Arbeitslosmeldung niemals ersetzen. Der Einfachheit halber erläutern wir die Unterschiede zwischen den beiden Meldungen.

Arbeitsuchend melden:

Sie wissen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis bald endet, etwa weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Dann müssen Sie sich arbeitsuchend melden.

Arbeitslos melden:

Ihre Beschäftigung endet, ohne dass Sie bisher eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Sofern sich die Arbeitslosigkeit auch mit Hilfe der Agentur für Arbeit nicht vermeiden lässt, muss man sich arbeitslos melden.

An diese Fristen sollte man sich halten

Die Arbeitslosenquote 2022 lag durchschnittlich bei 5,3 Prozent. Insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie haben bei vielen Betrieben zum Umdenken und zu Umstrukturierungen geführt. Wer von einer Kündigung betroffen ist, ist aus nachvollziehbaren Gründen zwar betrübt, sollte es jedoch nicht versäumen, sich an die Meldungsfristen zu halten. Sowohl die Arbeitsuchend- als auch die Arbeitslosmeldung sind eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. In einigen Fällen kann eine drohende Arbeitslosigkeit auch verhindert werden.

Wichtiges zur Arbeitsuchend-Meldung:

  • Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend, damit Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung größer sind und die Agentur für Arbeit Sie bei Ihren Bemühungen unterstützen kann.
  • Wer noch in einer Beschäftigung ist, aber weiß, dass sein Arbeitsverhältnis bald endet, sollte sich umgehend arbeitsuchend melden, spätestens jedoch 3 Monate bevor die Beschäftigung endet. So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden.
  • Erfährt man kurzfristig, dass man seinen Arbeitsplatz verliert, sollte man sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.
  • Mittlerweile kann man sich bei der Agentur für Arbeit online arbeitsuchend melden. So kann man auch gleich online einen passenden Termin buchen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Wichtiges zur Arbeitslosmeldung:

  • Sie können sich frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Tun Sie dies bitte spätestens am Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  • Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie müssen sich übrigens auch dann arbeitslos melden, wenn Sie sich vorab arbeitsuchend gemeldet haben.
  • Auch die Arbeitslosmeldung kann online erfolgen und um die Buchung eines persönlichen Beratungsgesprächs bei der Agentur für Arbeit ergänzt werden.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Um sich arbeitslos melden zu können, benötigt man mehrere Unterlagen. Zu diesen gehören

  • der Personalausweis oder Reisepass
  • der Sozialversicherungsausweis
  • das Kündigungsschreiben bzw. der Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbescheinigung
  • der Lebenslauf

Unter Umständen muss man auch folgende Dokumente vorlegen:

  • Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Bewilligungsbescheid, sofern man bereits früher Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen hat
  • Bescheinigungen über den Bezug von Krankengeld oder ein Nebeneinkommen

Es reicht aus, den Antrag auf Arbeitslosengeld knapp 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu stellen. Man kann den Antrag auf Arbeitslosengeld aber auch erst dann stellen, wenn man bereits arbeitslos ist. Dadurch entstehen keine finanziellen Nachteile. Wichtig ist allerdings, dass man sich rechtzeitig arbeitslos meldet. Sofern der Antrag bewilligt wird, erhält man das Arbeitslosengeld monatlich rückwirkend zum Monatsende ausbezahlt.

Gestellt werden kann der Antrag auf Arbeitslosengeld sowohl online als auch direkt bei der Agentur für Arbeit.

So viel Arbeitslosengeld bekommt man

Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, hängt vom bisherigen Verdienst ab. Zur Berechnung werden die bisherige Lohnsteuerklasse sowie das zuletzt erhaltene versicherungspflichtige Netto-Arbeitsentgelt herangezogen. Nach Ermittlung des so genannten Bemessungsentgelts werden davon die Lohnsteuer, ggf. der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung (20 %) abgezogen. Als Ergebnis erhält man das Leistungsentgelt. Von diesem bekommt man ohne Kinder 60 % pro Tag ausbezahlt. Dieser Betrag erhöht sich auf 67 % sofern man selbst oder der Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind hat.

Wie lange man Arbeitslosengeld bekommen kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Und zwar davon,

  • wie lange Sie versicherungspflichtig waren
  • wie alt Sie bei Entstehung des Anspruchs sind

Demnach gilt:

  • Wer jünger als 50 Jahre ist, erhält höchstens für 12 Monate Arbeitslosengeld (Voraussetzung: mindestens 24 Monate vorher versicherungspflichtig)
  • Ab dem vollendeten 50. Lebenskahr kann man bis zu höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

 

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