Abzugskredit

Ein Abzugskredit ist ein Kredit oder ein Darlehen, das Unternehmen, die im Kreditwesen tätig sind, an dem Unternehmen nahestehende Personen oder auch andere, nahestehende Unternehmen, gewähren. Diese Kredite müssen gesondert erfasst und behandelt werden. ??berdies hinaus werden diese Kredite auch im Kreditwesengesetz gesondert benannt. Vor allem bei der Ermittlung des Eigenkapitals spielen die Abzugskredite auch eine wesentliche Rolle, da sie hier mit berechnet werden müssen. Bei dieser Ermittlung des Eigenkapitals werden die jeweiligen Kreditsummen, auf die diese Kredite laufen, abgezogen, woher auch der Name für diese Kredite stammt. Der Abzug muss deshalb erfolgen, weil Kreditinstitute Kredite insgesamt nur in einer Höhe vergeben dürfen, die in einer bestimmten Relation zum Eigenkapital steht. ??berdies hinaus ist das Unternehmen, das den Kredit gewährt auch noch an andere Regelungen gebunden. So muss es auch die Information über die Vergabe eines solchen Kredites an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiterleiten. Hier müssen umfangreiche Informationen zum Kredit übermittelt werden. So zum Beispiel nicht nur die persönlichen Daten des Kreditnehmers, sondern auch die jeweiligen Konditionen, die vereinbart wurden, aber auch die Sicherheiten, die zur Sicherstellung des Kredites vereinbart wurden. Damit hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht immer eine genaue Kontrollmöglichkeit über die Eigenkapitalhöhe des jeweiligen Kreditinstitutes. Abzugskredite kommen üblicherweise dann zur Anwendung, wenn Kredite an Gesellschafter des Unternehmens gewährt werden sollen, aber etwa auch an Tochter- oder Schwesterunternehmen oder ähnliche Institutionen. Ferner auch an Mitarbeiter des Unternehmens. Speziell dann, wenn diese in der Führungsebene sitzen. Im englischen und selten auch im deutschen Sprachraum wird der Abzugskredit auch als deducting credit bezeichnet.