Gesicherte Kredite

Ungedeckte Kredite, bei denen in der Regel nur das Einkommen des Kreditnehmers ausreicht, um den Kredit zu erhalten, werden üblicherweise nicht für unbegrenzt hohe Summen vergeben. In der Regel ist die mögliche Summe für einen ungedeckten Kredit sogar sehr stark eingeschränkt. Wenn der Kreditnehmer jedoch eine größere Finanzierungssumme benötigt, um diverse Investitionen zu finanzieren, muss er beim Kreditgeber entsprechende Sicherheiten vorlegen können, die in etwa den Gegenwert des Kredites bzw. sogar noch einen höheren Wert darstellen. Diese Sicherheiten werden beliehen, was bedeutet, dass der Kreditgeber auf die Sicherheiten zugreifen kann, um diese zu verpfänden, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers herausstellen sollte. Solche Kredite werden auch als gesicherte KrediteCS bezeichnet, da eine Sicherheit für den Kreditgeber gegeben ist. Die Sicherheiten können jedoch nicht in vollem Wert als Sicherheit dienen, sondern nur bis zur vom Kreditgeber vorgegebenen Beleihungsgrenze, die über dem tatsächlichen Wert liegt. Dies ist eine zusätzliche Absicherung des Kreditgebers, um seinen Verlust durch den Verkauf der Sicherheit auch vollständig wieder ausgleichen zu können. Denn in der Regel kann die Sicherheit nicht immer zum besten Preis verkauft werden, da etwa die Marktlage gerade zum entsprechenden Zeitpunkt nicht die Möglichkeiten dazu bietet. In vielen Fällen ist der Kreditgeber nicht bereit, einem potenziellen Kreditnehmer einen Kredit zu gewähren, wenn dieser nur eine schlechte Bonität aufweisen kann. Kann dieser jedoch Sicherheiten aufweisen, ist der Kreditgeber oft gerne bereit, den Kredit auszubezahlen, da das Risiko reduziert wird und er im Ernstfall die Sicherheiten verwerten kann. Diese Sicherheiten müssen aber nicht unbedingt dem Kreditnehmer gehören, sondern können auch von anderen Personen zur Verfügung gestellt werden.