Bürgschaft

Die Bürgschaft dient einer Bank als zusätzliche Sicherheit bei der Gewährung eines Kredites oder Darlehens an einen Schuldner. Wird bei einem Kreditvertrag eine Bürgschaft verlangt, so erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, welcher in schriftlicher Form erfolgen muss und einen einseitigen Vertrag darstellt. Der Bürge muss dann für jene Zahlungsverpflichtungen einstehen, für welche der Hauptschuldner nicht aufkommt oder aufkommen kann. Je nach Form der Bürgschaft muss der Gläubiger zuerst versuchen, die offene Forderung vom Hauptschuldner zu bekommen, auch durch Zwangsvollstreckung wie bei der Ausfallsbürgschaft oder der Bürge ist ebenso wie der Hauptschuldner zur Zahlung der Forderungen verpflichtet wie bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft, welche vom Bürgen übernommen wird, ist üblicherweise gleich hoch wie jener der Hauptschuld. Voraussetzung für eine Bürgschaft ist das Vorhandensein eines Schuldverhältnisses zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Außerdem muss der eingesetzte Bürge auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, die eventuellen Forderungen des Hauptschuldners zu übernehmen. Neben der Ausfallsbürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft gibt es noch weitere Arten von Bürgschaften wie zum Beispiel die Globalbürgschaft, bei der der Bürge für alle bestehenden und auch zukünftigen Verbindlichkeiten des Schuldners haftet, die Höchstbetragsbürgschaft, bei der der Bürge nur bis zu einem bestimmten Betrag für ungedeckte Verbindlichkeiten des Schuldners haftet und die Zeitbürgschaft, wo der Bürge nur für Verbindlichkeiten, die innerhalb einer bestimmten Frist entstanden sind, haftet. Weitere Arten sind die Rückbürgschaft, die Nachbürgschaft, die Mitbürgschaft, die Sicherungsbürgschaft und die Mietbürgschaft. Die Löschung der Bürgschaft erfolgt in der Regel durch die Ausbezahlung der Forderung durch den Schuldner.