Treuhandzuzahlung

Die Treuhandzuzahlung kann in unterschiedlicher Form in Erscheinung treten. Durch die Zuzahlung zu einem Kredit, die außer Plan also vor der eigentlichen Fälligkeit geschieht, kann der Kreditnehmer den Restbetrag in der Regel deutlich reduzieren, wodurch er sich natürlich auch wieder einen größeren Betrag erspart, der ansonsten für die Zinsen verrechnet worden wäre. Die Zuzahlung bringt aber auch noch weitere Vorteil mit sich. Denn durch die Zuzahlung wird natürlich auch das Risiko des Kreditgebers reduziert. Der Kreditgeber hat bei der Aufnahme des Kredites aber eventuelle auch einige Sicherheiten vom Kreditnehmer gefordert. Diese Sicherheiten kann der Kreditnehmer nach der Begleichung der Zuzahlung natürlich auch wieder einfordern. In der Regel zwar nicht alle Sicherheiten, aber zumindest einige davon, wenn mehrere Sicherheiten beliehen wurden. Dies ist vor allem beim Verwahrungspfand für den Kreditnehmer sehr wichtig, da er auf diese Weise die Sicherheiten auslösen kann, die er ansonsten natürlich nicht benutzen könnte. Durch die Zuzahlung jedoch ist er in der Lage, einige Sicherheiten auszulösen und diese wieder in seinen Besitz zu nehmen und zu nutzen. Dabei muss er jedoch die Bank davon überzeugen, dass er die Zuzahlung auch tatsächlich leistet. Wenn er die Zuzahlung nicht leistet, dann wird der Kreditgeber auch nicht dazu bereit sein, eine Sicherheit wieder auszulösen. Der Kreditnehmer will die Zuzahlung aber nicht leisten, ohne die Sicherheit zu erhalten. Beide haben somit ein Risiko. Um dieses zu umgehen, wird ein Treuhänder dazwischen geschaltet, der die Zuzahlung solange verwaltet, bis der Kreditgeber dem Kreditnehmer die jeweilige Sicherheit wieder übereignet hat. Erst dann wird die Zuzahlung ausbezahlt.