Ablösewert

Der Ablösewert findet bei Leasinggeschäften Anwendung. Bei einem Leasingvertrag wird ein bei Abschluss des Vertrages festgesetzter Betrag inklusive Verzinsung innerhalb einer bestimmten Laufzeit getilgt. Der am Anfang festgesetzte Wert stellt somit den Wert des jeweiligen Leasingobjektes zusätzlich Zinsen dar. Während der Laufzeit wird dieser Wert verringert, da der Leasingnehmer bereits Teilzahlungen zur Tilgung bezahlt hat. Am Ende der Laufzeit bleibt üblicherweise ein Restwert übrig, zu dem der Leasingnehmer das jeweilige Leasingobjekt anschließend auf Wunsch übernehmen kann. Damit wäre dann der gesamte Leasingwert bezahlt. Die Möglichkeit zur vollständigen Übernahme besteht aber nicht nur am Ende der Laufzeit, sondern auch während der Laufzeit. Der Wert, der während der Laufzeit berechnet wird, um den aktuellen Wert des Leasingobjekts anzugeben, wird als Ablösewert bezeichnet, da der Leasingnehmer das Leasingobjekt sozusagen von der Leasinggesellschaft ablöst, in dem er den Restwert bezahlt. Der Ablösewert für das Leasingobjekt muss nicht zwingend mit dem aktuellen Marktwert des Leasingobjektes übereinstimmen. Denn während der Ablösewert von der monatlichen Tilgungshöhe durch die Leasingrate bestimmt wird, wird der tatsächliche Marktwert für das Objekt von zahlreichen, unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Man spricht hier manchmal auch vom abgezinsten Barwert. Der Ablösewert kann für den Leasingnehmer zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit berechnet werden. Der Leasingnehmer kann diesen bei der Leasinggesellschaft anfragen, wenn er den Restbetrag erlegen möchte, um das Leasingobjekt in sein Eigentum übernehmen zu können. Um dies zu erreichen, kann er selbstverständlich auch einen Kredit aufnehmen, bei dem er zudem durch eine längere Laufzeit als beim Leasing auch noch geringere Monatsraten erzielen kann und somit geringere Belastungen hat.