Abschreibung

Die Abschreibung ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff, der die Wertminderung von Wirtschaftsgütern durch Abnutzung im Laufe der Zeit beschreibt. Wirtschaftsgüter aller Art wie Maschinen, Autos, Gebäude oder Computer behalten im Laufe Zeit nicht denselben Wert, den sie bei der Anschaffung dargestellt haben. Durch Abnützung mindert sich der Wert dieser Wirtschaftsgüter. Der Abschreibungswert kann hierbei steuerlich abgesetzt werden. Hierbei wird eine Zeitdauer angenommen, für die das jeweilige Wirtschaftsgut voraussichtlich im Betrieb verbleiben wird. Der Wert bei der Anschaffung des Wirtschaftsgutes wird dann durch die Anzahl der Jahre der Verwendung geteilt. Jährlich kann dann der jeweilige Anteil abgeschrieben und abgesetzt werden. Hier ist es wichtig, einen realistischen Zeitraum einschätzen zu können, der angibt, wie lange das Wirtschaftsgut im Betrieb verbleiben wird und genutzt werden kann. Vor allem dann, wenn das Wirtschaftsgut durch Fremdkapital finanziert wurde, ist dies von großer Bedeutung. Denn beim Ende der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, wenn dieses also buchhalterisch keinen Wert mehr besitzt, sollte auch der Kredit bereits abbezahlt worden sein. Ist dies nicht der Fall, muss das Unternehmen noch Kreditraten für diesen leisten, obwohl das Wirtschaftsgut vielleicht schon tatsächlich aus dem Betrieb ausgeschieden ist und bereits ein neues Wirtschaftsgut als Ersatz angeschafft werden musste. Dadurch hätte das Unternehmen Kosten zu tragen, die keinen bzw. geringeren Einnahmen gegenüberstehen und könnte somit eventuell nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Aus diesem Grund ist es bei der Aufnahme von Krediten für Wirtschaftsgüter sehr wichtig, die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes so genau wie möglich einzuschätzen und auch die Laufzeit des Kredites geringer oder maximal genauso lang wie die Nutzungsdauer zu wählen.