Abstraktes Schuldversprechen

Das abstrakte Schuldversprechen ist eine Klausel, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei verschiedenen Finanzprodukten enthalten ist. Vor allem im Bereich der Kreditkarten findet das abstrakte Schuldversprechen Anwendung. Bei normalen Kreditverträgen wird üblicherweise eine konkrete Sicherheit vereinbart, auf die der Kreditgeber Anspruch hat, sollte der Kreditnehmer der Tilgung der Kreditraten nicht nachkommen. Beim abstrakten Schuldversprechen wird jedoch keine konkrete Sicherheit vereinbart. Der Kreditgeber hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dennoch das Recht, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen und dieses zu pfänden. Mit dem abstrakten Schuldversprechen und einer Vollstreckungsunterwerfung kann der Gläubiger direkt auf das Vermögen des Schuldners zugreifen und muss nicht erst einen langwierigen Gerichtsprozess abwarten, da diese Rechte wie ein gerichtliches Urteil wirken. Alleine das Schuldversprechen verbrieft die Verpflichtung zu einer bestimmten Leistung. Auch ein Kreditinstitut geht dieses Schuldversprechen ein, indem es sich verpflichtet, Zahlungen, die mit der Kreditkarte eines Kunden getätigt werden, auszuführen und dafür zu haften. Das abstrakte Schuldversprechen muss aufgrund der einfacheren Beweislegung im Prozess in Schriftform erfolgen. Beim abstrakten Schuldversprechen genügt es somit, wenn der Gläubiger sich nur auf dieses Versprechen beruft, um den Anspruch geltend zu machen. Hierbei ist die Verpflichtung vom jeweiligen Rechtsgrund gelöst und stellt eine selbständige Verpflichtung dar.