Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallsrisiko zählt im Kreditgeschäft zu den Ausfallsrisiken. Es bezeichnet das Risiko, wenn eine Vertragspartner seinen Zahlungen nicht oder nur in geringerem Maße bzw. mit Verzögerung nachkommen kann. Für Kreditinstitute stellt dieses Risiko eine hohe Gefahr dar, da mit einer zugesicherten Leistung seitens des Vertragspartners gerechnet wird, die von diesem dann aber nicht eingehalten werden kann. Da bei der Kreditvergabe die Bonität des Kreditnehmers eine wichtige Rolle spielt, versuchen Kreditinstitute, die Bonität nicht nur zum aktuellen Zeitpunkt, sondern auch in der zukünftigen Entwicklung vorherzusagen. Daher kann man das Adressenausfallsrisiko grob auch mit einer Verschlechterung oder Abstufung der Bonität des Kreditnehmers während der Laufzeit bezeichnen. Das schlimmste Szenario für das Kreditinstitut ist hier selbstverständlich, wenn es zu einem totalen Ausfall der Zahlungen kommen sollte und der Kreditnehmer komplett zahlungsunfähig werden sollte. In diesem Fall muss der Kredit bzw. die Einnahmen aus diesem komplett abgeschrieben werden. Die Ausfälle dieser Kredite müssen die Kreditinstitute selbstverständlich in die Verzinsung mit einrechnen. Kreditinstitute und Banken führen eine Reihe von Maßnahmen durch, um sich vor dem Adressenausfallsrisiko zu schützen. Dazu gehören neben der Prüfung der aktuellen Bonität und der Einschätzung der zukünftigen Bonität auch die Absicherung durch Bürgen oder entsprechende Sicherheiten, die bei einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners herangezogen werden können, um die Schuld zu begleichen. Schutzmaßnahme gegen das Ausfallsrisiko sind unter anderem aber auch entsprechend Einträge über den Kreditnehmer, die überprüft werden, durch die festgestellt werden kann, ob bereits Kredite unbeglichen geblieben sind oder andere negative Merkmale vorliegen. Manchmal wird das Adressenausfallsrisiko auch als Adressrisiko oder Adressausfallsrisiko bezeichnet.