AKA Finanzierung

Eine AKA Finanzierung wird durch einen so genannten AKA Kredit ermöglicht. Hierbei handelt es sich um einen Kredit mit kurzfristiger oder mittelfristiger Laufzeit, der speziell für die Finanzierung von Ausfuhrleistungen bzw. Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzierung erfolgt durch die Ausfuhrkreditgesellschaft, kurz AKA, die diesen Kredit gewährt. Diese hat die Aufgabe, Kredite an Unternehmen zu vergeben, die damit Ausfuhren finanzieren wollen, um somit die Exporte des Landes zu erhöhen. Nicht nur Fertig- oder Halbfertigwaren, sondern auch Investitionsgüter, die ins Ausland geliefert werden, können auf diese Weise finanziert werden. Die Ausfuhrkreditgesellschaft wendet sich somit an inländische Exportunternehmen, verhandelt aber auch gleichsam mit Banken im Ausland und tritt auch bei Kunden im Ausland, die Waren oder Leistungen aus Deutschland bestellen, zur Finanzierung in Erscheinung. Ist die AKA Finanzierung einmal gewährt, darf der Kreditbetrag nur für die jeweilige Ausfuhr verwendet und keinem anderen Zweck zugeführt werden. Der Kredit ist demnach zweckgebunden. Die Konditionen, die für den AKA Kredit vereinbart werden, orientieren sich an Umfang und Form der jeweiligen Ausfuhr. Läuft der Kredit länger als zwei Jahre, ist eine spezielle Bürgschaft des Bundes notwendig, da es beim Handel mit dem Ausland zum Eintritt spezieller Risikofälle kommen kann, die in politischen oder wirtschaftlichen Veränderungen begründet sind. Diese Bürgschaft wird Hermes Bürgschaft genannt. Die Zinsen für den Kredit können fix oder variabel vereinbart werden. Angeboten werden die Kredite in so genannten Plafonds. Darunter fallen die Plafonds A, B, C und D, die jeweils angeben, bei welcher Bank der Kredit beantragt wird oder wer diesen beantragt.