Anschaffungskredit

Unter einem Anschaffungskredit versteht man einen Kredit, der für eine bestimmte Verwendung bestimmt ist. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Neuanschaffung von Konsumgütern. Der Kredit wird demnach nicht in Anspruch genommen, um Engpässe bei der Zahlungsfähigkeit auszugleichen und noch eine Zahlungsreserve zu haben oder verschiedene, unterschiedliche Anschaffungen zu tätigen. Üblicherweise werden mit dem Anschaffungskredit größere Anschaffungen des Konsumbedarfs finanziert. So etwa Autos, Möbel oder technische Apparate der Unterhaltungselektronik. Die Gestaltung des Kredites kann auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. So kann es sich um einen Kredit handeln, bei dem die Zinsen und das Kapital getrennt getilgt werden oder aber gemeinsam. In den meisten Fällen wird der Anschaffungskredit jedoch als Ratenkredit abgeschlossen, bei dem der Kreditnehmer über einen vereinbarten Zeitraum stets gleich hohe Raten an den Kreditgeber zurückzahlt. Der Anschaffungskredit wird von Banken und Kreditinstituten angeboten. Immer häufiger wird der Anschaffungskredit aber auch von Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen des Einzelhandels direkt an deren Kunden angeboten, um diesen die Anschaffung der Produkte und Dienstleistungen einfacher zu ermöglichen und somit die eigenen Verkäufe zu unterstützen. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Verkäufer die Abwicklung der Formalitäten und den Abschluss des Kredites mit dem Kunden. Jedoch geht der Kunde hierbei nur selten einen Kreditvertrag mit dem Verkäufer ein, sondern mit einem Kreditinstitut, mit dem der Verkäufer zusammen arbeitet. Wird der Anschaffungskredit direkt bei einem Kreditinstitut abgeschlossen, dient er zumeist der Anschaffung von Konsumgütern. Er kann jedoch beispielsweise auch zum Ausgleich eines überzogenen Kontorahmens herangezogen werden. Auch in diesem Fall handelt es sich um einen Anschaffungskredit.