Auszahlungsvoraussetzung

Um die Auszahlung eines Darlehens an einen Darlehensnehmer durchführen zu können, verlangt der Darlehensgeber üblicherweise bestimmte Voraussetzungen. Nur wenn die Auszahlungsvoraussetzung erfüllt ist, kann die Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer erfolgen. Denn um den Darlehensbetrag auszahlen zu können, müssen zuerst alle notwendigen Unterlagen für das Darlehen eingebracht worden sein. Dazu gehören vor allem die Kreditverträge, die vollständig vorgelegt werden müssen und selbstverständlich ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet sein müssen. Wurden Sicherheiten für das Darlehen hinterlegt, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit gepfändet bzw. verwertet werden können, müssen auch hierfür entsprechende Unterlagen vorliegen, die die Rechte des Darlehensgebers an diesen Sicherheiten bestätigen. Dazu zählt vor allem die Eintragung im Grundbuch, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie als Sicherheit herangezogen wurde. Neben den persönlichen Daten des Darlehensnehmers verlangt der Darlehensgeber häufig auch noch entsprechende Ausweise, aber auch verschiedene Urkunden oder Nachweise. So etwa auch den Nachweis einer Beschäftigung, da sich die Bank versichern will, dass der Darlehensnehmer bereits einen gewissen Zeitraum bei einem Unternehmen beschäftigt ist. Auch Kontoauszüge, die hier als Einkommensnachweis dienen, können hier verlangt werden. Wenn eine Lohnpfändung vereinbart wurde, müssen auch hier dementsprechende Unterlagen vorliegen, bevor die Auszahlung ausgefolgt werden kann. Soll das Darlehen einem bestimmten Verwendungszweck dienen, so verlangt der Darlehensgeber auch hierzu verschiedene Unterlagen, wie etwa Schätzgutachten zu einer Immobilie oder auch Objektfotos und andere Informationsmaterialien zu dem Investitionsobjekt. Handelt es sich um ein Firmendarlehen für eine wirtschaftliche Investition, wird in der Regel auch eine Amortisationsrechnung oder ein Business Plan verlangt, damit der Darlehensgeber das Risiko einschätzen kann.