Avalarten

Das Aval ist ein Überbegriff für Sicherheiten wie Garantien und Bürgschaften, bei denen nicht nur Bank und Kunde, sondern auch ein Dritter eingeschaltet ist. Zu den Avalarten gehört beispielsweise das Bankaval, welches je nach Verwendungszweck verschiedene Unterscheidungen kennt. So gibt es etwa das Mietaval, das im Mietrecht Anwendung findet. Hierbei dient das Aval als Sicherheit, um einen Mietvertrag abzusichern. In diesem Fall kann die sonst bei Mietverträgen übliche, durch den Mieter geleistete Kaution entfallen. Der Mieter muss sie also nicht in bar hinterlegen, sondern seine Bank gibt eine Garantie für die Zahlung der Kaution ab, sollte der Kautionsfall eintreten und der Vermieter Anspruch darauf stellen. Im Bauwesen, aber auch in anderen Bereichen ist das Gewährleistungsaval von Bedeutung, bei dem das Kreditinstitut für die Gewährleistung einer Baufirma oder eines anderen Investors einsteht und somit auch hier Sicherheit bietet. Wichtig bei Konsumkäufen, aber auch bei Käufen von Investitionsgütern, ist wiederum das Anzahlungsaval, bei dem der Anzahlungsbetrag des Käufers, der diesen geleistet hat, abgesichert wird. Stellt sich heraus, dass der Lieferant die bestellte Lieferung oder Leistung nicht liefern kann, steht die Bank für die Anzahlung gerade und zahlt diese dem Käufer wieder zurück. Somit kann er sich gegen den Verlust der Anzahlung absichern. Zu den Avalarten gehört außerdem das Leistungsaval, das bereits getätigte Zahlungen absichert, solange die Ware oder Leistung noch nicht geliefert wurde. Im Zahlungsverkehr von Bedeutung ist auch das Wechselaval, bei dem sich der Begünstigte eines Wechsels absichern kann. Denn hier sichert die Bank dem Begünstigten zu, für den jeweiligen Betrag einzustehen und den Wechsel jedenfalls einzulösen. Außerdem ist noch die Zollbürgschaft bedeutsam.