Avalkreditvertrag

In verschiedenen Situationen gewährt eine Bank einem ihrer Kunden einen Avalkredit. In diesem Fall handelt es sich um keinen wirklichen Kredit, sondern um eine Bürgschaft, die besagt, dass die Bank eine Garantie für eine Leistung zusagt, die der Bankkunde seinem Kunden erbringen muss. Erbringt er diese Leistung nicht, hat die Bank eine vereinbarte Zahlung an den Kunden ihres Bankkunden zu leisten. Die Zusage zu dieser Bürgschaft und alle damit verbundenen Bedingungen und Konditionen werden selbstverständlich in schriftlicher Form vertraglich festgelegt. Diese vertraglichen Regelungen werden im Avalkreditvertrag festgehalten. Hier werden die genauen Daten zu den Beteiligten des Dreiecksgeschäftes angeführt und selbstverständlich auch der Gesamtwert des Geschäfts wie auch die Summe, für die die Bank eine Garantie abgibt. Selbstverständlich wird auch die zu erbringende Leistung genau beschrieben. Denn wenn diese erbracht wird, erlischt damit auch die Bürgschaft der Bank. Selbstverständlich verlangt die Bank für diese Bürgschaft auch eine Gebühr. Diese Provision liegt üblicherweise zwischen 1 und 2,5 Prozent p.a. Diese Prämie wird allerdings nur für die Garantie gezahlt. Tritt jedoch der Ernstfall ein, so dass der Lieferant die Leistung nicht erbringt und die Bank den vereinbarten Betrag an den Käufer auszahlen muss, kann die Bank hierfür selbstverständlich auch Zinsen vom Lieferanten verlangen, sofern er den Betrag nicht sofort wieder begleicht. Auch die Höhe dieser Zinsen kann im Avalkreditvertrag vereinbart werden bzw. manchmal ist hier auch nur ein Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden, in denen die üblicherweise verrechneten Zinssätze zu finden sind, die dann auch hier zur Anwendung kommen, wenn die Bank sich das Geld von ihrem Kunden zurückholt.