Bankgeheimnis

Jede Bank und ihre Mitarbeiter sind vom Bankgeheimnis betroffen und müssen für die Wahrung des Bankgeheimnisses Sorge tragen. Das Bankgeheimnis ist eine gesetzliche Vorschrift, die Banken und bankenähnliche Institute einhalten müssen. Das Bankgeheimnis besagt, dass Banken keine Daten von Kunden veröffentlichen bzw. nach außen weitergeben dürfen. Einer Bank werden im Zuge ihrer Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden oft sensible Daten und Tatsachen übermittelt. Diese Informationen betreffen selbstverständlich vor allem die finanzielle Lage der Bankkunden. Zum Schutz der Bankkunden dürfen diese Informationen daher nicht nach außen dringen. Die Ausübung und Wahrung des Bankgeheimnisses gehört daher zu den Verpflichtungen einer Bank, die der Wahrung der Vermögensinteressen ihrer Kunden dienen. Die Wahrung des Bankgeheimnisses ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bank, ihre Geschäfte durchzuführen und fortzuführen. Nur in seltenen Fällen, bei denen jedoch eine spezielle, gesetzliche Deckung vorhanden sein muss, kann das Bankgeheimnis gebrochen werden, indem Banken Daten ihrer Kunden an Außenstehende weitergeben. Besonders im Bereich des Steuerrechts kommt es immer wieder zu Konflikten mit dem Bankgeheimnis, da etwa bei vermuteter Steuerhinterziehung, Bankdaten von Personen oder Unternehmen die Ermittlungen erheblich vorantreiben oder sogar eine Beweislast liefern würden. Die Finanzbehörden sind jedoch angehalten, besondere Rücksicht auf die Interessen der Bankkunden und das Bankgeheimnis zu nehmen. Vor allem bei Banken im Ausland, die ein strengeres Bankgeheimnis ausüben, als es in Deutschland der Fall ist, kommt es ebenfalls immer wieder zu Straftaten der Steuerhinterziehung, die jedoch durch das strengere Bankgeheimnis schwer zu beweisen sind. Im Rahmen der OECD Länder ist jedoch eine Angleichung des Bankgeheimnisses geplant.