Bürgschaften

Ein Kreditinstitut vergibt Kredite und Darlehen an private Personen sowie an öffentliche Einrichtungen. Sind die Sicherheiten, welche dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden, zu gering, akzeptiert der Kreditgeber auch Bürgschaften. Durch die Bürgschaft erhält das Kreditinstitut die Absicherung, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Hauptschuldners (Kreditnehmer) der Bürge für die offenen Forderungen aufkommt. Bürgschaften stellen somit einen einseitig verpflichtenden Vertrag dar, durch welchen der Gläubiger zusätzliche Sicherheiten erhält. Neben privaten Bürgschaften, bei welchen Privatpersonen für andere Privatpersonen als Bürgen eintreten, gibt es auch öffentliche Bürgschaften von Bürgschaftsbanken. Je nach Art der Bürgschaft hat die Bank die Möglichkeit, auch ohne vorherige Zwangsvollstreckung des Hauptschuldners oder wenn dieser noch zahlungsfähig ist, auf die Zahlung von Forderungen durch den Bürgen zu bestehen. Bürgschaftsbanken treten für gewerbliche Unternehmer oder für Freiberufler als Bürge ein, meist in Form von Ausfallbürgschaften. Bei einer Ausfallbürgschaft haftet die Bürgschaftsbank allerdings nur bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Ausfallbürgschaften sind vor allem für Unternehmer oder Freiberufler, manchmal auch für Landwirte usw. von Vorteil, wenn diese aufgrund von mangelnden Sicherheiten keine Kredite bekommen. Voraussetzung für den Erhalt einer Ausfallbürgschaft ist allerdings, dass das Vorhaben, für welches ein Kredit aufgenommen wird, in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll und erfolgversprechend ist. Bürgschaften sind mit oder ohne Bank möglich. Dem Antragsteller eines Kredites steht es somit frei, ob er sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzt, oder sich an seine Hausbank wendet. Neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr muss der Kreditnehmer bei einer Ausfallbürgschaft auch laufende Provisionen bezahlen, welche sich nach der Höhe der verbürgten Summe richten.