Courtage

Die Courtage ist die Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Devisen oder Waren, die an der Börse gehandelt werden, aber auch im Immobilienhandel und in verschiedenen Dienstleistungssektoren. Die Courtage ist die Gebühr, die der Börsenmakler dem Anleger beim Abschluss eines Geschäftes in Rechnung stellt. Sie fällt beim Börsenhandel nur beim Parkett-Handel an und wird in Prozent vom Kurswert der gehandelten Wertpapiere festgelegt. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts und bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert berechnet. Bei der Höhe der Courtage kann es branchenspezifische Unterschiede geben. Unter anderem ist die Courtage in der Immobilienbranche die Vermittlungsgebühr, die beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses verlangt wird. Bei Geschäften mit Immobilien wird dem zu erzielenden Netto-Verkaufspreis die Courtage aufgerechnet. Der Käufer zahlt somit den Bruttoverkaufspreis an den Verkäufer. Der Verkäufer tritt die Courtage anschließend an den Makler ab. Bei allgemeinen Verkaufsaufträgen ist vereinbart, dass der Verkäufer nach Abschluss einer Immobilienvermittlung durch einen Makler an den jeweiligen Makler eine Erfolgscourtage in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Verkaufswert entrichtet (es können auch gesondert festgelegte Vereinbarungen gelten). Bei Alleinaufträgen von Immobilienkäufen wird die Courtage in voller Höhe vom Käufer getragen. Letztendlich trägt er diese in der einen oder anderen Weise sowieso, da der Verkäufer die Courtage bereits in den Verkaufspreis einrechnet. Bei Mietverträgen gibt es keinen Verkaufspreis, an dem sich die Maklerprovision orientiert. Hier wird die Courtage in der Höhe von zwei oder drei Monatsmieten fällig. Die Courtage gehört zu den Kaufnebenkosten und sollte bei der Finanzierung nicht außer Acht gelassen werden.